Die ethnische Säuberung / Vertreibung der Sudetendeutschen

Verbrechen gegen die Menschenrechte

Auch noch mehrere Monate nach Kriegsende kam es zu Verbrechen gegen die Menschenrechte an Sudetendeutschen.

In der Zeit von Mai 1945 bis zu ihrem Abtransport erfuhren die Deutschen ähnliche Schikanen wie die Juden im Dritten Reich.
Sie mussten als nationales Erkennungszeichen weiße Armbinden mit dem schwarzen Aufdruck N (Nemec = Deutscher). auf ihrer Kleidung tragen, sie wurden all ihres beweglichen und unbeweglichen Eigentums beraubt, sie verloren alle Menschenrechte -- in vielen Fällen auch das Recht auf Leben.
Sie wurden von jeder Schulbildung ausgeschlossen und zu unbezahlter Arbeit gezwungen.
Unter diesen Bedingungen wurde der Abtransport zu einer Befreiung.

In größeren Städten, vornehmlich in Bezirkshauptstädten, wurden Volksgerichtshöfe eingerichtet, welche die Aufgabe hatten, die neuen Retributionsgesetze, die Benesch Dekrete, zu erfüllen und umzusetzen.

Das Große Retributionsdekret, Benesch Dekret Nr. 16, vom 19. Juni 1945, regelt die Bestrafung der Feinde der Republik rückwirkend für die Zeit ab Mai 1938.
Mit dieser rechtlichen Basis wurden bei den Sonder - Volksgerichten über 130.000 Strafanzeigen gestellt, tausende Deutsche zu 5, 10, 15, 20, 25 Jahren, lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt.

475 Todesurteile wurden gegen Deutsche verhängt, und innerhalb von zwei Stunden nach der Urteilsverkündung vollstreckt.
Revisionen wurden bei allen Verfahren nicht zugelassen.


Das tschechoslowakische Lagersystem

Dieses Lagersystem bestand aus: 1215 Internierungslagern, 846 Arbeitslagern, 215 Spezialgefängnissen.
350.000 Deutsche waren vor ihrer Vertreibung hier interniert und mussten Zwangsarbeit leisten.
In allen Lagern herrschten Hunger, physische Gewalt gegen Deutsche aller Altersstufen, auch gegen Säuglinge, Kinder, Frauen und Greise, völlig unzureichende hygienische Verhältnisse, mangelnde medizinische Versorgung, hohe Sterblichkeit, Zwangsarbeit.

Der Historiker Tomas Stanek Troppau / Opava schätzt von Kriegsende Mai 1945 bis 1946 mit 24.000 bis 40.000 Todesopfer.
Der Historiker Kurt Böhme, München früherer Leiter des Deutschen Suchdienstes des Roten Kreuzes gibt 1970 die Zahl der in diesen Lagern bis 1955 Verstorbenen oder Verschollenen mit ca. 100.000 Personen an.
240.000 Sudetendeutsche wurden direkt oder indirekt Opfer der Vertreibung. ) 2

Es ist das Verdienst der Politik des damaligen deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer, die zur Beendigung der Zwangsarbeit für Deutsche führte.

Bei Inkrafttreten der Pariser Verträge am 05. Mai 1955 wies der Kreml Prag an, die Internierten vor der nach dem 5. Mai zu erwartenden Moskau Reise Adenauers freizulassen. 1955 endete die Internierung deutscher Zwangsarbeiter in der Tschechoslowakei.


Die wilde Vertreibung

Von Mitte Mai bis Mitte August 1945 werden die Deutschen zu Fuß in langen Märschen, auf LKW oder offenen Güterwagen meist nur mit Handgepäck über die Grenze nach Deutschland und Österreich abgeschoben und im Grenzraum ausgeladen.

Durch diese Wilde Vertreibung wurden vor der Potsdamer Konferenz 1,2 Millionen Sudetendeutsche aus ihrer Heimat vertrieben.


Die "humane und geordnete" Vertreibung

Gemäß der Zustimmung durch die Siegermächte auf der Potsdamer Konferenz im August 1945 wurden aus der CSR ab Jänner 1946 durch die HUMANE UND GEORDNETE VERTREIBUNG weitere 2 Millionen Sudetendeutsche vertrieben. Aufnahmegebiete waren die britische und amerikanische Besatzungszone und etwas später auch die sowjetische.

1946 wurden gemäß dem Potsdamer Protokoll aus 105 Abschublagern human und geordnet in Zügen mit 40 Waggons zu je 30 Personen 1215 Transporte nach Bayern, 450 Transporte nach Baden-Württemberg und Hessen, 620 Transporte in die sowjetisch besetzte Zone -- insgesamt 2 Mio Menschen in 300 Tagen -- abgeschoben. ) 1

Die Familien, Einzelpersonen, oft auch Kinder ohne Eltern, werden mit max. 30 kg Gepäck in Güterzügen mit 40 Vieh- Waggons und je 30 Personen über die Grenze CSR / Restdeutschland ins nächste deutsche Durchgangslager gebracht.
Hier erfolgt durch die deutschen Behörden die Registrierung und notwendige Erstversorgung, Entlausung mit DDT und 3 Tage Quarantäne. Von hier aus wird der Zug - Transport neu zusammengestellt und in das vorgesehene Aufnahmegebiet transportiert.

Ein Zeitzeuge schildert: Ich habe es in Thüringen so erlebt: Unser Transport wurde aufgeteilt, d.h. an jedem Strecken - Bahnhof des Aufnahmegebietes wurde eine Anzahl von Waggons abgehängt. Die ausgeladenen Personen wurden von den örtlichen Verwaltungen in Empfang genommen, das wenige Gepäck auf Fuhrwerke verladen und zum Zielort gebracht.

Damit wurden Ortsgemeinschaften und oft auch Familien auseinander gerissen.
Im Aufnahmeort erfolgte in den meisten Fällen eine oft wochenlange Unterbringung in einem Massenlager, einem Barackenlager, einer Turnhalle oder einem Gasthaussaal.
Die Schlafplätze auf Stroh, die Familien getrennt nur durch aufgehängte Wolldecken oder auseinander getrennte Kartoffelsäcke, die mitgebrachten Kisten dienten als Tisch und Stuhl.
Die Verpflegung erfolgte durch eine Gemeinschaftsküche.


Aufnahme in der "neuen Heimat"

Die Vertriebenen befanden sich nun in einer völlig fremden Umgebung, mit einem anderen Dialekt, anderer Religion und Mentalität, einer anderen Arbeits- und Berufsstruktur als in der Heimat.
Sie waren ein Fremdkörper in einer gewachsenen Ortsgemeinschaft und wurden meist nur widerwillig und durch Zwangseinweisung in den von den Behörden zugewiesenen Scheunen, Bretterverschlägen, Kammern, Zimmern und Wohnungen aufgenommen.

Polakengesindel, Zigeuner, Lumpen, Kartoffelkäfer etc. waren häufig noch freundliche Bezeichnungen für die entwurzelten Habenichtse aus dem Osten. Dies erfolgte vor allem von denjenigen Alteingesessenen, die nichts verloren und ihre Heimat bewahrt hatten.

Stattdessen: Haut ab, geht dorthin, wo ihr hergekommen seid !

In den Jahren 1945/46 und auch noch später lebten Millionen von der Flüchtlingen und Vertriebenen unter heute unvorstellbaren Verhältnissen, in totaler Armut und großem Elend.

Fünf Jahre nach Kriegsende lebten die Hälfte -- 49,5 % -- der Vertriebenen in Lagern und 34,3 % in Notwohnungen.
Die Vertriebenen wurden entweder in, von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern verlassenen Barackenlagern oder in Luftschutzbunkern eingewiesen oder die Einheimischen durch Flüchtlingskommisare und die Polizei gezwungen, Vertriebene in ihre Häuser oder Wohnungen aufzunehmen. Dabei wurden sie nicht selten in leere Räume in Dachgeschossen, Gartenhütten oder Schuppen eingewiesen, die nicht heizbar waren.

Diese Ausgrenzung, Ablehnung und soziale Isolation als unerwünschte Fremde durch die Heimatverbliebenen trug vor allem dazu bei, dass Heimweh und der Rückkehrwunsch die Gedankenwelt der vertriebenen Sudetendeutschen beherrschte und für Jahre ihre Aktivitäten, politische Aussagen und persönliche Entscheidungen beeinflusste.
So sprachen sich 1949 82%, 1956 65 % und 1962 noch 52% für eine Rückkehr in ihre Heimat aus.

Alle großen westdeutschen Parteien sahen in den mehr als 10 Millionen Vertriebenen in den Westzonen und dann in der späteren Bundesrepublik ein wichtiges Wählerpotential.
Daher warben die Parteien gezielt um die Stimmen der Vertriebenen.
In der Ablehnung der Oder-Neiße-Linie waren sich in ihren Aussagen nahezu alle Parteien, zumindest aus wahltaktischen Gründen einig (siehe Zitate unten).

Noch 1962 erklärte Willi Brandt auf dem Schlesiertreffen: Verzicht ist Verrat.

Diesen von den Parteien, vor allem von der SPD genährten revisionistischen Hoffnungen folgten die Vertriebenenverbände, ihre Ziele und politischen Aussagen waren bis weit in die 60-er Jahre auf die Rückkehr in die Heimat ausgerichtet.



    Home