Der Arbeitskreis Sudetendeutscher Studenten (ASST) wurde im Jahr 1952 von Studenten sudetendeutscher Herkunft, die ein von Gemeinschaftssinn getragenes Betätigungsfeld auf akademischer Ebene suchten, in München gegründet. Von Anfang an nahm die politische Bildungsarbeit, in den Gruppen eine Vorrangstellung ein. Da viele Mitglieder der Arbeitskreise aus der Sudetendeutschen Jugend kamen, lebten die in dieser Jugendorganisation geprägten gemeinschaftsbildenden Elemente in den Studentengruppen weiter, sodass die natürliche Folge die Entwicklung zu eigenpersönlichen Gemeinschaften war.
Diese Entwicklung führte schließlich dazu, dass die ASST- Gruppen von München, Berlin, Darmstadt, Würzburg und Frankfurt/M als Akademische Gemeinschaften 1958 als Mitgründer die Deutsche Gildenschaft ins Leben riefen. Diese Akademischen Gemeinschaften arbeiteten auch in der Folgezeit gemeinsam in Personalunion als ASST weiter.
Im Herbst 1960 stellte man das Wirkungsfeld des ASST auf eine breitere Grundlage, ...
d.h. man war bestrebt, allen Studentinnen und Studenten, auch solchen, die sich einer
studentischen Gemeinschaft oder Korporation verpflichtet fühlten, die Mitarbeit im ASST zu
ermöglichen.
Der Arbeitskreis -- als rein p o l i t i s c h orientierter studentischer Bundesverband --
stand ab sofort allen Studierenden offen.
Zehn Gruppenneugründungen im Verlaufe eines Jahres bestätigen die Richtigkeit und
Wirksamkeit der Neuorganisierung des Verbandes. Ebenso werden von Mal zu Mal die auf
Bundesebene durchgeführten Seminare und Veranstaltungen stärker besucht. Besonders erfreulich
ist der Umstand, dass sowohl bei Seminaren, als auch in den einzelnen Hochschulgruppen heute
der korporierte Student neben dem freien Studenten politische Arbeit leistet
und dass die Zahl der nicht-sudetendeutschen Studentinnen und Studenten ständig im Wachsen
begriffen ist.
Der Arbeitskreis Sudetendeutscher Studenten ist heute der anerkannte Studentenverband der sudetendeutschen Volksgruppe. Infolge seines überparteilichen und konfessionell nicht gebundenen Charakters steht er der gesamten Studentenschaft zur Mitarbeit offen.
Der ASST ist Mitglied im Verband Heimatvertriebener und Geflüchteter Deutscher Studenten
e. V. (VHDS) und arbeitete von Anfang an aufs engste mit der Deutschen Jugend des Ostens (DJO)
zusammen.
Seit Herbst 1961 bildet er mit der Sudetendeutschen Jugend (SdJ), der Jungen Generation
und der Jugend der Heimatlandschaften die Gemeinschaft Junger Sudetendeutscher (GJS), welche
die Zusammenfassung aller jungen Kräfte für die Sudetendeutsche Volksgruppe darstellt.
Die GJS sieht ihre Aufgabe in der Zusammenarbeit der ihr angehörenden Gruppen und in der Koordinierung ihrer Aufgabenstellung. Für sie ist die Sudetendeutsche Landsmannschaft die einzige rechtmäßige Vertreterin der Sudetendeutschen Volksgruppe außerhalb der Heimat.
In der Einsicht, dass die Wiedergewinnung der Sudetengebiete eine gesamtdeutsche Aufgabe ist und in der Erkenntnis, dass das Sudetendeutsche Problem eine Generationsfrage ist, beschloss der ASST im Frühjahr 1962, folgende Grundsatzerklärung abzugeben:
Grundsätzliche Bedeutung hat die in dieser Erklärung fixierte Aussage, die Arbeit des Verbandes werde von Studentinnen und Studenten aus allen deutschen Gebieten getragen. Es ist eine bekannte Tatsache, dass die anfängliche Kluft zwischen Heimatvertriebenen und Heimatverbliebenen sich allmählich geschlossen hat und somit auch die studentische Jugend von Generation zu Generation stärker zusammenwächst. Auf Grund dieser Entwicklung wird auch das Anliegen der Heimatvertriebenen auf die breite Ebene des gesamten Volkes übertragen, das Anliegen eines Volksteiles wird zu einer gesamtdeutschen Aufgabenstellung.
Demzufolge ist für die deutsche akademische Jugend die Verpflichtung gegenüber den deutschen Ostgebieten und dem Sudetenland nicht mehr nur rein landsmannschaftliches, sondern ein gesamtdeutsches Anliegen. Der ASST sieht in der gegenwärtigen Entwicklung die Bestätigung seiner Feststellung, dass sudetendeutsch nicht nur eine Herkunftsbezeichnung, sondern vornehmlich ein Bekenntnis zu einer gesamtdeutschen Aufgabe in Gegenwart und Zukunft ist.
In der Satzung gab sich der ASST folgende Aufgaben:
Die Basis der Arbeit im ASST bildet des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Charta der Heimatvertriebenen und die Charta der UNO. Sein vordringlichstes Anliegen ist die Wiedervereinigung Deutschlands, das alle Gebiete umfassen soll, auf die ein klarer deutscher Rechtsanspruch besteht. Zu diesem Punkt hat der ASST am 26. September 1958 anlässlich seines 4. heimatpolitischen Seminars folgendes festgestellt:
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