Entsprechend den Arbeitsschwerpunkten waren die Aussagen der SdJ zu den Themen: Sudetendeutsche
Heimat- und Verbandspolitik, Jugendpolitik in der Bundesrepublik, die deutsche Wiedervereinigung, das
Verhältnis zum tschechischen Nachbarn.
Diese und weitere Dokumente lassen aus der heutigen Sicht den politischen Weitblick und die
Bereitschaft zur Zusammenarbeit erkennen, den die damalige Führung der SdJ bei deren Abfassung
gehabt hat.
Schon damals war das Desinteresse der Binnendeutschen am Schicksal der Ostvertriebenen deutlich
zu spüren.
In der Entschließung von Pfingsten 1954 stellte die Hauptjugendführung folgende Forderungen und Ziele heraus:
„Mit großer Besorgnis stellt die Sudetendeutsche Jugend fest, dass
die Mehrzahl der westdeutschen Jugendverbände den Fragen des deutschen Ostens, die Aufgaben und
Verpflichtung für das gesamte deutsche Volk bedeuten, keine oder zu wenig Beachtung schenkt.
Auf Grund dieser Feststellung sieht sich die Sudetendeutsche Jugend veranlasst, in allen Gemeinden
wo Sudetendeutsche leben, Gruppen zu bilden, um ihr Gedankengut zusammen mit den übrigen Gruppen der
Deutschen Jugend des Ostens (DJO) und den gleich gesinnten Jugendverbänden auch in den letzten Ort zu
tragen.
Die Sudetendeutsche Jugend kann es nicht hinnehmen, dass, wie durch eingehende Untersuchungen
festgestellt wurde, zwei Drittel der deutschen Schuljugend nicht mehr wissen, wo Breslau und Königsberg
liegen“.
In der Erklärung der SdJ zum Sudetendeutschen Tag 1956 zum Bekenntnis zu den heimatpolitischen Zielen der SL formulierte sie:
„Wir Mädel und Jungen und wir von der jungen Generation haben uns in der schwersten Zeit des Sudetendeutschtums zu unserer Volksgruppe bekannt. Wir sind bereit, den Rechtskampf um die jahrtausendalten Siedlungsgebiete der Deutschen in Böhmen, Mähren und Sudeten-Schlesien in die Zukunft zu tragen. Wir werden diese Aufgabe nur ( . . . ) im Einvernehmen mit dem tschechischen Volk lösen können, und zwar im Sinne eines vereinten Europa, dessen gottgewollte Bausteine die Völker sein sollen und dessen Grundpfeiler das Recht ist. . . . .“
(Vollständiger Text: siehe unten)
Entschließung der SdJ zur Hauptjugendtagung am 13. 09. 1959
Die Hauptjugendtagung hat die gegenwärtige ostpolitische Lage eingehend
geprüft und stellt dabei einmütig fest:
Die SdJ erklärt dazu: Die deutsche Ostpolitik beruht laut mehrfachen Beschlüssen
des Deutschen Bundestages auf den Prinzipien des gewaltlos gewährleisteten
Heimatrechtes aller Völker.
Diese Politik wurzelt in Rechtsgrundsätzen der Vereinten Nationen. ( . . . ) Die
SdJ verwahrt sich scharf gegen die Versuche ( . . . ) die Überwachung der
Einhaltung der vom
Deutschen Bundestag beschlossenen deutschen Ostpolitik abwertend als
„Meinungsterror“ zu klassifizieren. ( . . . )
Die Sudetendeutsche Jugend ( . . . ) empfiehlt der Bundesversammlung der
Sudetendeutschen Landsmannschaft insbesondere:
Sudetendeutscher Tag 1960 : Botschaft an die tschechische Jugend:
Diese lautet:
„ Tschechische Jugend!
Wir grüßen Euch von unserem Treffen zu Pfingsten 1960 in München. Dieses Treffen ist der jährliche
Höhepunkt unserer ununterbrochenen Arbeit. Diese Arbeit soll dazu beitragen, eine neue Völkerordnung der
Achtung, Toleranz und Partnerschaft aller Völker zu schaffen.
Weil wir an eine neue Völkerordnung glauben, haben wir aus innerer Freiheit, nicht aus
außenpolitischen Erwägungen auf Rache und Vergeltung für unsere Vertreibung verzichtet.
Wir wissen, dass Euer berechtigter Wunsch nach Freiheit auf die Dauer nicht unterdrückt werden kann.
Wenn Euer Freiheitstag gekommen ist, wollen wir gemeinsam eine neue, eine bessere Zukunft im freien Europa
von morgen schaffen.
Wir stehen für diese Arbeit bereit“
Erklärung der Sudetendeutsche Jugend zum 29. September 1963:
"In diesen Tagen jährt sich der Zeitpunkt, an dem das so genannte Münchner Abkommen abgeschlossen wurde, zum 25. Mal. . . . .
Angesichts dessen erscheint es notwendig, die öffentliche Meinung auf die Legitimität des seinerzeitigen sudetendeutschen Selbstbehauptungs- und Selbstbestimmungsstrebens gegenüber jener Tschechoslowakei zu lenken, die von außen den Anschein einer humanitären Demokratie erweckte, im Innern jedoch gegenüber den anderen Nationalitäten, insbesondere auch den dreieinhalb Millionen Sudetendeutschen eine zumindest kleinlich - engherzige, mitunter sogar chauvinistisch - aggressive Fremdherrschaft ausübte. . . . .
Es war nicht die Schuld der Sudetendeutschen, daß die formale durch die Völkerbundsatzung gegebene
Möglichkeit zur Vertragsrevision erst angewandt wurde, als in Deutschland keine demokratische Regierung
mehr am Ruder war.
Der Gang, den die Ereignisse außerhalb und innerhalb der sudetendeutschen Gebiete seit 1933 genommen
haben, entsprach insofern weder den sudetendeutschen Wünschen, noch ist er von sudetendeutscher Seite
entscheidend beeinflußt worden. Weder Benesch, noch Hitler haben bei ihrem Handeln auf das Schicksal der leidgeprüften Volksgruppe
Rücksicht genommen.
Aus heutiger Sicht waltet über der verspäteten Verwirklichung des sudetendeutschen Selbstbestimmungsrechts ein Unstern, indem mit den Anschluß der sudetendeutschen Gebiete an das damalige Großdeutsche Reich die persönliche Not jener Menschen verbunden war, die ihrer Rasse oder Gesinnung wegen Verfolgungen litten oder fortwährend fürchten mußten.
Die Tragik der damaligen Entwicklung legt uns eine doppelte Pflicht auf:
Einmal gilt es, den damals Verfolgten im Rahmen unseres heutigen Rechtsstaates zu ersetzen, was
ersetzbar ist.
Ebenso aber kommt es darauf an, . . . den Gedanken des sudetendeutschen Heimat- und
Selbst - bestimmungsrechts in einer Zeit wach zu halten und zu vertreten, die jener auf Freiheit und
Recht beruhenden Friedensordnung noch immer entbehrt, die die besten Geister der Welt nach wie vor
beharrlich anstreben. . . . ."
(Vollständiger Text: siehe unten)
SdJ-Bundesgruppentag 11. / 12. Jänner 1964, in Erlangen:
Entschließung des Bundesgruppentages der SdJ zum
25. Jahrestag des 15. März 1939 ( Besetzung Resttschechei ):
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