Merkblatt für die Hüttenbenutzung
  1. Anmeldung:
    Schriftlich, mindestens 14 Tage vorher an
    Horst Theml, Klein-Ostheim, Würzburger Str.1
    oder Hans Kölbl, Heusenstamm, Königsberger Str. 41.
    Angabe der Teilnehmerzahl, Belegungszeitpunkt und verantwortlichem Führer.
     
  2. Kosten:
    Als Hüttengebühr (Heizung und Unterkunft) DM . . .
    Für Verbrauch von Lebensmitteln     DM . . .
    je Tag und Teilnehmer bzw. nach Vereinbarung.
     
  3. Kaution:
    Die Hütte liegt so, daß der Hüttenwart oder sein Beauftragter nicht jede Belegung sofort prüfen kann. Deshalb wird für eventl. entstehende Schäden folgende Kaution zur Auflage gemacht:
    bis 5 Teilnehmer: DM 10.- je Person,
    mehr als 5 Teilnehmer: DM 8.- je Person.
     
  4. Fälligkeit der Kosten:
    Die Hüttengebühr und die Kaution sind nach der Bestätigung der Anmeldung, spätestens jedoch eine Woche vor Benützung, fällig.
     
  5. Hüttenschlüssel:
    Der Schlüssel wird nach Eingang der Kosten unter Punkt 4 und der unterschriebenen Hüttenordnung per Einschreiben übersandt.
    Nach Verlassen der Hütte ist er umgehend an den Hüttenwart zusammen mit der Abrechnung zurückzuschicken.
     
  6. Talstation der Hütte:
    Bahnhof Sonthofen, von dort mit dem Bus bis Gunzesried Säge (Endstation).
    Nach dem Aufstieg zur Hütte im Gasthaus Zum Hirschen erkundigen.
    Dauer des Aufstiegs: ca. 1,5 - 2 Std.
     
  7. Postanschrift:
    Alm Untere Wilhelmine, 8971 Gunzesried Säge, Allgäu.
    Die Post ist in Gunzesried auf dem Postamt selbst abzuholen. Auch Telegramme werden nicht zugestellt.
     
  8. Öffnen der Hütte:
    Sollte die Hüttentür eingeschneit sein, so liegt eine Schaufel im Schweinestall.
    Die Schlösser und Riegel sind gut zu verwahren.
    Sollte die Hütte erbrochen sein, so ist dem Hüttenwart per Eilboten Meldung zu machen. Eventl. Spuren sind festzustellen und zu sichern. Bei schweren Beschädigungen ist Karl Kreck auf der Rappengschwend Alm, erforderlichenfalls die Polizei, zu benachrichtigen.
     
  9. Bewirtschaftung:
    Feuer: Holz muß selbst zerkleinert werden und beim Verlassen der Hütte ist ein genügender Vorrat an Kleinholz zurückzulassen.
    Holz erst unten im 2. Stall wegnehmen und im Tagesraum und Küche vortrocknen; kein Holz zwischen Kachelofen und Wand schlichten, Brandgefahr.
    Keine Bretter verfeuern. Holz sparsam verbrauchen, weitgehend Kohlen heizen. Papier, Sägespäne und Holzabfälle gleich verbrennen.
    Tenne darf nur von Verantwortlichen, zum Herabwerfen des Holzes, betreten werden. Die Tenne ist stets verschlossen zu halten.
    Der 3. Stall ist nach Möglichkei zu meiden, da dort fremdes Eigentum lagert.
    Gasflaschen abends immer schließen.
    Abfälle haben rings um und in der Hütte nichts zu suchen. Abfälle über die Böschung, Richtung Marschzahl 8 (NNO) d. h. Tür-Fahnenstange bis Steilabfall, werfen.
    Die Clos sind in gewissen Abständen zu chloren.
    Vor in Betriebnahme des Küchenofens ist das Wasserschiff zu füllen. Beim Verlassen der Hütte alle Wassergefäße entleeren, Vereisungsgefahr.
    Kleine vor allem nötige Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Möglichkeit sofort auszuführen. Größere Schäden sind umgehend dem Hüttenwart zu melden.
    Die Kupferkessel im Keller dürfen nicht benutzt werden. Die Wasserleitung muß immer durchlaufen, Gefahr des Einfrierens.
    Die Hütte soll mindestens wöchentlich einmal gereinigt werden.
     
  10. Vorräte:
    Zuerst die Vorräte am Regalbrett verwenden.
    Nichts wegwerfen, auch Reste verwerten. Kartoffeln und Büchsenbrot verwenden.
    Die Vorräte können nach Vereinbarung verwendet werden.
    Abrechnung erfolgt lt. Pkt. 4.
     
  11. Weisungs- und Kontrollberechtigung:
    Die Gebrüder Bühler und Karl Kreck sind beauftragt, die Einhaltung der Lagerordnung zu prüfen.
     
  12. Verlassen der Hütte:
    Hütte in Ordnung bringen; Holzvorrat ergänzen; alle Wasserbehälter leeren; Vorräte mäusesicher verstauen; Werkzeuge an den richtigen Platz legen; Propangasflaschen schließen; alle Feuer löschen.
     
  13. Verschließen der Hütte:
    Bitte sorgfältig zumachen und verschließen; und zwar:
    alle Schränke, Fensterläden und Stalltüren, Kellertüren, Tennentür, die Innen- und Außentür.
     
  14. Abrechnung und Übergabe:
    Sofort nach Rückkehr ist der HüttenschlüsseI an den Hüttenwart per Einschreiben abzusenden. Ebenfalls die Abrechnung der Vorräte. Die Kaution wird nach Besichtigung und Abnahme der Hütte durch den Hüttenwart mit der Vorräteabrechnung verrechnet. Diese Abrechnung erfolgt so schnell als möglich.
    Für entstandene Schäden und dadurch erforderliche Arbeitsleistungen wird der Betrag der entstandenen Kosten einbehalten bzw. angefordert.
     
  15. Ein Wort zum Schluß:
    Bedenke, daß die Hütte durch den freiwilligen Einsatz einiger, leider sehr weniger Kameraden für den Winter ausgerüstet wurde.
    Trage das D E I N E dazu bei, die Hütte und die Einrichtung zu erhalten.
     

 

Zum Schluß noch ein Blick auf das Original des Merkblattes:

Merkblatt



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