DJO-Rune deutsche jugend des ostens  
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An den
Vorsitzenden des Schiedsgerichts der DJO
Rheinland-Pfalz
Jürgen Winkler
75 Karlsruhe
Hausfeld, den 25. 7. 1974


Betr.: Suspendierung des Landesjuschaführers Michael Fagnon bzw. endgültige Amtsenthebung


Die zweite Suspendierung erfolgte, weil eine endgültige Amtsenthebung einen zu großen Zeitaufwand erfordert hätte.

  1. Nachfolgende Argumentation soll die endgültige Amtsenthebung begründen.
    Sachverhalt: Michael Fagnon wurde auf Grund von Vorfällen im Juscha-Sommerlager 1973 erstmals suspendiert durch den damaligen Vors. Ernst Schwaab und seinem Stellvertreter Werner Frenz.
    Beweis: Schreiben vom 8.7. 1973 (Bl. 1)
    Auf dem außerordentlichen Landesthing am 6. / 7. 10. 1973 in Altleiningen wurde die Suspendierung aufgehoben ( Bl. 4).
    Beweis: Protokoll vom Landeskapitel vom 6. / 7. 10. 1973 bzw. Landesthing (Bl. 2 ff. bes. Bl. 4)
  2. Das Landeskapitel und der Landesvorstand waren der Meinung, dass nunmehr eine geordnete und kameradschaftliche Zusammenarbeit möglich sein würde, wie sie vor der Amtszeit Michael Fagnons getätigt worden war.
    Beweis: Einladung zum außerordentlichen Landesthing vom 17.7.1973 (Bl.6)
    Auf dem Landesjugendtag am 1./2. 12. 1973 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Michael Fagnon wurde mit 10 ja-, 11 nein- und 1 Enthaltungsstimme nicht als Vorst.-Mitglied gewählt; bzw. bestätigt. Er sollte lediglich in Juscha-Angelegenheiten im Vorstand gehört werden.
    Beweis: Protokoll vom Landesjugendtag vom 1./2.12 1973 (Bl. 7 ff bes. BI. 8)
     
    Begründung: für die endgültige Amtsenthebung M. Fagnons:
    Der Vorgenannte hat sich unkameradschaftlich, verantwortungslos und beleidigend verhalten.
  3. Das Protokoll vom außerordentlichen Landesthing konnte wegen verbandsschädigenden Formulierungen nicht veröffentlicht werden.
    Beweis: 2. Teil des Protokolls vom a. Landesthing vom 6./7. 10. 1973.
  4. Die Meinung des Landesvorstandes ist identisch mit der im Schreiben vom 25. 11. 1973 (Bl. 19) von Helmut Müller geäußerten Vorwürfe.
    Beweis: Schreiben vom 25.11.1973 (Bl. 19)

Michael Fagnon hat sich gegenüber Heinz Equart beleidigend verhalten.
Beweis: Schreiben an M. Bitzer vom 23.11.1973 (Bl. 20).

Das vorgenannte Schreiben bitten wir als Hauptbeweisstück anzusehen. Wir sind der Meinung, dass allein dieses Schreiben eine Amtsenthebung unbedingt erforderlich macht. Wie M.F. sich hierin gegenüber einem langjährigen Mitarbeiter der DJO-Rhld.-Pf. verhält lässt auch den Gedanken aufkommen, ob M.F. nicht ganz aus dem Verband ausgeschlossen werden sollte.

Weiter unmögliche Verhaltensweisen, die hier nicht einzeln behandelt werden sollen, sind aus den Beweisunterlagen auf Bl. 21-31 zu ersehen.

Der Landesvorstand ist nicht bereit, M.F. in sein Amt wieder einzusetzen, noch irgendwelche Einigungsmöglichkeiten mit ihm zu suchen, wie dies im Schreiben des Schiedsgerichts vom 16.6.1974 unter Punkt 6 gewünscht wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

G. Huth
(stellvertr. Landesvorsitzender)

 


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