Deutsche Jugend des Ostens | 7142 Marbach, den 25.10.1968 |
Jungenschaft Baden-Württemberg | Stuttgarter Str. 7 |
Landesjungenschaftsführer |
An die
Landesjungenschaftsführungen der Länder
Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz
Betr.: Einführung von Führerkennzeichnungen
Das Bundesthing hat am 20.10.1968 beschlossen, die Einführung von Führerkennzeichnungen den einzelnen Ländern zu überlassen, Da diese -- wenn sie eingeführt werden sollen -- der baden-württembergischen Lösung entsprechen müssen, teilen wir Euch anschließend die hierzu erforderlichen Einzelheiten mit.
ZWECK: Die Führerkennzeichnung (Führerschnur) kann und darf die qualitative Ausbildung der Führerschaft nicht ersetzen -- sie kann immer nur ein Teil, der Führerschulung sein; ein Teil, der allerdings genauso ernst genommen werden sollte, wie die Durchführung von Nachwuchsführerlehrgängen, Führerschulungen und die Herausgabe von Arbeitsmaterial und Scharführerunterlagen. Diese Art der psychologischen Führerschulung haben wir bis jetzt leider allzu sehr verschiedenen Pfadfinderbünden und anderen Verbänden überlassen, die dieses Mittel auch recht geschickt eingesetzt haben, ohne dass wir dem etwas Gleichwertiges entgegensetzen konnten.
Als Hilfsmittel der allgemeinen Führerschulung soll die Führerschnur zum einen den Stand des Führers bewusst herausstellen und seine Stellung aufwerten, zum anderen einen zusätzlichen Anreiz schaffen, eine Führerstellung in unserem Bund zu erreichen. Dies erscheint uns besonders bei den Horten- und Scharführern, vereinzelt auch bei den Fähnleinführern notwendig, während bei den höheren Stellungen die Schnur in erster Linie aus Gründen der Konsequenz erforderlich ist.
TRAGEWEISE: Die Kennzeichen sind in gedeckten Farben gehaltene Schnüre (Kordeln), die entlang dem Halstuch -- durch den Knoten getragen werden.
Hortenführer: | dunkelblau |
Scharführer: | dunkelgrün |
Fähnleinführer: | dunkelrot (nicht weinrot) |
Bez.JS.führer: | silbern |
LandesJSführer: | golden |
Die Mitglieder von Landeskapitel und LandesJSführung, die sonst keine Funktion ausüben, tragen
eine Schnur in Metall (altgold).
Werden mehrere Funktionen ausgeübt, wird nur eine Schnur getragen. Die Auswahl bleibt frei.
Stellvertreter tragen keine Schnur.
Endet das Amt, wird die Schnur zurückgegeben.
BESCHAFFUNG: Mit Ausnahme der Schnur für die Bezirksjungenschaftsführer und die Mitglieder des Kapitels sind die Schnüre als Zierkordel in jedem Kurzwarengeschäft und Kaufhaus erhältlich. Stärke der Schnur: 2mm. Bitte die Stärke der Schnur nicht stärker wählen, da sonst die Schnur das Halstuch überlagert. (Meterpreis DM -.15)
Die Silber- und Metallkordeln (altgolden) sind in Uniformeffektengeschäften erhältlich (Meterpreis
ca. DM 1.--).
Die Länge pro Schnur sollte etwa um 1,30 m liegen.
Wir haben einige Mustersammlungen zusammengestellt; die wir Euch auf Anforderung gerne zusenden.
Wir sind auch gerne bereit, fürs erste die Beschaffung dieser Schnüre zu übernehmen, falls das
gewünscht wird.
Die Beschaffung erfolgt bei uns zentral durch die Landesjungenschaftsführung. Die Verleihung wird
jeweils durch den nächsthöheren Führer nach der Wahl durch das Thing durchgeführt, wobei einige Worte
über die besondere Verpflichtung gegenüber dem Bund angebracht erscheinen.
Erstmals wurde bei uns die Verleihung im Rahmen des Landesthings durchgeführt, das den
Einführungsbeschluss gefasst hatte.
Ich glaube, dass dies das Wesentliche über Art und Form sein dürfte. Solltet Ihr noch
irgendwelche Erläuterungen wünschen, stehen wir gerne zur Verfügung!
Mit kameradschaftlichen Grüßen |
Heinz Olbrich |
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