(Vorschlag zur Ergänzung der Landesjungenschaftsordnung)
Die Jungschar der DJO-Jungenschaft
Grundsätzliches: Die DJO-Jungschar ist die Vorstufe zur Jungenschaft in der DJO. Sie umfasst die Altersgruppe von 7 - 10 Jahren und ist als solche Teil der DJO-Jungenschaft
Ihre Aufgabe ist die Hinführung des Kindes zur Jungenschaft. Ihre Lebensform ist die Spielgemeinschaft. Grundlagen ihrer Arbeit sind die Jungscharproben und das Jungscharversprechen.
Verhältnis Jungschar - Jungenschaft
Kluft: Die Kluft der Jungschar entspricht der Kluft der DJO-Jungenschaft. Das Halstuch
wird einheitlich in blauer Farbe getragen und wird beim Bestehen der Jungscharprobe überreicht. Die
Führer der Jungschar behalten das Halstuch der Jungenschaft.
Proben und Ränge: In der Jungschar gibt es drei Ränge, die durch das Bestehen der
jeweiligen Probe erreicht werden.
Ihr äußeres Kennzeichen sind geflochtene Schnüre, die von oben nach unten um den Knoten
geschlungen werden.
Die Proben führen folgende Bezeichnung:
Jungscharprobe I. Grades | oder | Jungscharprobe | grün - grün - grün |
Jungscharprobe II. Grades | oder | Jungwolfprobe | grün - weiß - grün |
Jungscharprobe III. Grades | oder | Wolfprobe | weiß - grün - weiß |
Es erscheint vielleicht sinnvoller, die Proben nicht durch Zahlen abzustufen sondern plastischere Begriffe zu wählen!
Namensgebung: Die Namensgebung soll derjenigen der Horte der JS entsprechen. .
Beispiel: Jungschar Adler, Jungschar Löwe
Mitgliedschaft: In die Jungschar kann jeder Junge von 7 - 9 Jahren eintreten. Mitglied der DJO ist er, sobald er die von den Eltern unterschriebene Beitrittserklärung abgegeben hat. Mitglied der Jungschar ist er, sobald er die Jungscharprobe bestanden, das Versprechen geleistet, und Halstuch Knoten und Rangschnur erhalten hat.
Übertritt in die Jungenschaft: Der Übertritt kann sowohl geschlossen als auch einzeln erfolgen.
Im Laufe des 10. Lebensjahres scheidet der Junge aus der Jungschar aus. Es empfiehlt sich,
innerhalb des Fähnleins hier einen alljährlich feststehenden Termin einzuhalten.
Der ausscheidende Jungschärler legt das Jungschar-Halstuch ab und nimmt probeweise am Leben in
der Jungenschaft teil. Er bereitet sich hierbei auf die Ablegung der Späherprobe vor. Mit dem Bestehen
der Späherprobe und Ablegung des Versprechens ist er Mitglied der Jungenschaft und darf das schwarze
Halstuch der Jungenschaft tragen.
Nachsatz zu Verhältnis Jungschar-Jungenschaft und dort einzufügen:
Jungscharführerinnen sind dem Jungscharführer gleichgestellt. Die Ernennung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
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