ANHANG ZUR ARBEITSSTUDIE

(Vorschlag zur Ergänzung der Landesjungenschaftsordnung)


Die Jungschar der DJO-Jungenschaft

Grundsätzliches: Die DJO-Jungschar ist die Vorstufe zur Jungenschaft in der DJO. Sie umfasst die Altersgruppe von 7 - 10 Jahren und ist als solche Teil der DJO-Jungenschaft

Ihre Aufgabe ist die Hinführung des Kindes zur Jungenschaft. Ihre Lebensform ist die Spielgemeinschaft. Grundlagen ihrer Arbeit sind die Jungscharproben und das Jungscharversprechen.

Verhältnis Jungschar - Jungenschaft

  1. Eine Schar und eine Jungschar begründen in der Regel ein Fähnlein. Die Jungschar ist Teil des Fähnleins mit gleichen Rechten und Pflichten
  2. Der Jungscharführer muss mindestens 13 Jahre alt sein, er soll vorher Hortenführer der Jungenschaft gewesen sein. Er soll mindestens den Rang eines Wächters bekleiden. Er wird vom jeweiligen Schar-, Fähnlein- bzw. Bezirksjungenschaftsführer ernannt und verpflichtet. Der Wortlaut entspricht den entsprechenden Bestimmungen der Landesordnung.
  3. Der Jungscharführer untersteht unmittelbar dem jeweiligen Jungenschaftsführer (Schar-, Fähnlein-, Bezirk). Befindet sich keine Jungenschaft am Ort, untersteht er dem Bezirksjungenschaftsführer.
  4. In den Rechten und Pflichten nach JS-Gesetz und Landesordnung ist der Jungscharführer dem Jungenschaftsführer gleichgestellt.


Kluft: Die Kluft der Jungschar entspricht der Kluft der DJO-Jungenschaft. Das Halstuch wird einheitlich in blauer Farbe getragen und wird beim Bestehen der Jungscharprobe überreicht. Die Führer der Jungschar behalten das Halstuch der Jungenschaft.

Proben und Ränge: In der Jungschar gibt es drei Ränge, die durch das Bestehen der jeweiligen Probe erreicht werden.
Ihr äußeres Kennzeichen sind geflochtene Schnüre, die von oben nach unten um den Knoten geschlungen werden.

Die Proben führen folgende Bezeichnung:

Jungscharprobe I. Grades oder Jungscharprobe grün - grün - grün
Jungscharprobe II. Grades oder Jungwolfprobe grün - weiß - grün
Jungscharprobe III. Grades oder Wolfprobe weiß - grün - weiß

Es erscheint vielleicht sinnvoller, die Proben nicht durch Zahlen abzustufen sondern plastischere Begriffe zu wählen!

Namensgebung: Die Namensgebung soll derjenigen der Horte der JS entsprechen. .
Beispiel: Jungschar Adler, Jungschar Löwe

Mitgliedschaft: In die Jungschar kann jeder Junge von 7 - 9 Jahren eintreten. Mitglied der DJO ist er, sobald er die von den Eltern unterschriebene Beitrittserklärung abgegeben hat. Mitglied der Jungschar ist er, sobald er die Jungscharprobe bestanden, das Versprechen geleistet, und Halstuch Knoten und Rangschnur erhalten hat.

Übertritt in die Jungenschaft: Der Übertritt kann sowohl geschlossen als auch einzeln erfolgen.

Im Laufe des 10. Lebensjahres scheidet der Junge aus der Jungschar aus. Es empfiehlt sich, innerhalb des Fähnleins hier einen alljährlich feststehenden Termin einzuhalten.
Der ausscheidende Jungschärler legt das Jungschar-Halstuch ab und nimmt probeweise am Leben in der Jungenschaft teil. Er bereitet sich hierbei auf die Ablegung der Späherprobe vor. Mit dem Bestehen der Späherprobe und Ablegung des Versprechens ist er Mitglied der Jungenschaft und darf das schwarze Halstuch der Jungenschaft tragen.


Nachsatz zu Verhältnis Jungschar-Jungenschaft und dort einzufügen:

  1. Bis auf weiteres können hierzu geeignet erscheinende Mädchen Jungscharen führen. Sie sollen mindestens 18 Jahre alt sein und bedürfen der im DJO-Ausweis zu bestätigenden Genehmigung durch den Bezirksjungenschaftsführer.

Jungscharführerinnen sind dem Jungscharführer gleichgestellt. Die Ernennung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.

 


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