Heinz Olbrich 7142 Marbach, den 31.7.1967
  Stuttgarter Str.7


Herrn
Hartmut Müssigbrodt


Lieber Hartmut!

Recht herzlichen Dank für Deinen offenen Brief. Ich will Dir genauso offen antworten.

Die von Dir genannten Neuerungen sind durch Thingbeschluss tatsächlich eingeführt und durch den Landesvorstand der DJO gebilligt worden.

Ich bitte um Dein Verständnis, wenn wir den einzelnen Ländern hierüber keine Extra-Note zugesandt haben, da ich der Ansicht bin, dass das offizielle Thingprotokoll ausreicht und mehr aussagt als dies ein besonderes Schreiben vermocht hätte.

Zur sachlichen Notwendigkeit ist eigentlich wenig zu sagen -- ich verweise hier auf meine Führungserklärung vom 5. März, wobei ich mir vorstellen könnte, dass Du sogar ein gewisses Verständnis für die hier angeklungenen Probleme aufbringen könntest, nachdem Du im PFEIL die äußere Form als Erziehungsmittel ausdrücklich anerkennst!

Die Kritik am Weg, den wir eingeschlagen haben, übst nicht nur Du allein, auch JS-Führer aus anderen Ländern haben sich entsprechend geäußert. Diese Kritik mag aus Eurer Sicht heraus als berechtigt erscheinen -- aus unserer Sicht heraus war er der einzig gangbare Weg!

Du wirst mir zugestehen müssen, dass -- ganz gleich was es auch gewesen sei -- die bisherige Praxis der Bundesführung der Praxis des Reichskammergerichts nicht ganz unähnlich ist. Ich habe nicht die Zeit und schon gar nicht die Lust jahrelang zu beraten, zu erörtern, umzuwerfen, neu zu fassen, um schließlich feststellen zu müssen, dass die Geldmittel ausgegangen sind oder der Bundesführer die Manuskripte verschlampert hat bzw. eine wachsweise Lösung herauskommt, mit der nichts anzufangen ist!

R e c h t l i c h gesehen ist unser Standpunkt unanfechtbar: Wir haben keinen einzigen Punkt gegen das JS-Gesetz verstoßen oder eine andere maßgebliche DJO-Anweisung verletzt -- ebenso wurde durch die Zustimmung unseres Landesverbandes das Interesse des Gesamtbundes gewahrt.

Soweit die rein rechtliche Seite, auf die wir uns zurückziehen könnten, wenn wir wollten.
Auf der anderen Seite gestehen wir der Bundesführung es durchaus als legitimes Recht zu, die Einheitlichkeit des Bundes zu wahren und insoweit wäre eine vorherige Abstimmung der verschiedenen Ansichten wünschenswert gewesen. Es war bedauerlich, dass wir uns beim letzten Bundeskapitel hierzu nicht entschließen konnten, da die Zustimmung des DJO-Landesführers noch nicht vorlag. Es wäre ein Akt der Dummheit gewesen, zuerst den Bund zu informieren, bevor das eigene Land unterrichtet wurde und zugestimmt hat. Dass die Zeit vor dem Thing so knapp wurde, lag daran, dass wir uns die Entscheidung innerhalb der JS nicht leicht gemacht haben. (Deshalb fand das Thing übrigens erst Anfang März statt und nicht Ende Januar -- wie ansonsten).

Soweit zum Weg, den wir einfach einschlagen mussten, wenn wir in absehbarer Zeit zum Ziel kommen wollten.

Wir selber würden es uns wünschen, dass solche Wege künftig innerhalb unseres Bundes nicht mehr notwendig werden sollten. An uns wird es jedenfalls nicht fehlen, was unsere Mitarbeit innerhalb unseres Landesverbandes zu Genüge beweist. Wir werden auch beim Bundesthing durchaus verhandlungsbereit sein, wenn wir bei den Kameraden der übrigen Länder auf Verständnis für unsere Art der JS-Arbeit stoßen.

Ich hatte mit Arnulf bereits ein Gespräch in diesem Sinne und würde mich freuen, wenn auch wir uns vor dem Thing noch treffen könnten. Vielleicht würde sich in der Zeit vom 11.-13.8. irgendwo die Gelegenheit bieten, da ich an diesen Tagen mit einigen Kameraden auf dem Meißner sein werde.

Mit herzlichen Grüßen
Heinz

 


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