Der Pachtvertrag

Zunächst eine gut lesbare Abschrift:


Abschrift

P a c h t v e r t r a g

Zwischen dem Rechtlerverband Pfronten/Allg. vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Anton Schneider, Pfronten-Weißbach und der Deutsschen Jugend des Ostens, Bezirksgruppe Schwaben, vertreten durch Herrn Karl Jos. Elsner, Bobingen bzw. Herrn Oberlehrer Helmut Heller, Nesselwang, wurde heute folgender Pachtvertrag geschlossen:

  1. Der Rechtlerverband verpachtet ab 1. Juni 1962 die Edelsberghütte mit einer Pachtdauer von 5 Jahren. Sollte der Rechtlerverband jedoch die Hütte für eigene Zwecke benötigen, ist der Rechtlerverband berechtigt, unter Einhaltung einer 3-monatlichen Kündigungsfrist, das Pachtverhältnis zu lösen.
     
  2. Der jährliche Pachtpreis beträgt DM 600.-- (sechshundert) und ist vom Pächter im voraus zu entrichten und zwar auf das Konto des Rechtlerverbandes bei der Raiffeisenkasse Pfronten.
     
  3. Sollten sich während der Laufzeit dieses Pachtvertrages wirtschaftliche Veränderungen ergeben, die allgemein Einfluß auf die Gestaltung der Hüttenpachtsummen haben oder haben können, so kann jede Partei bei der anderen um eine Änderung vom kommenden Pachtjahr an nachsuchen. Ein solcher Antrag ist zu begründen und soll auch einen Vorschlag für den neuen Pachtbetrag enthalten. Die Parteien werden sich dann über den als angemessen zu vereinbarenden neuen Pachtbetrag einigen.
     
  4. Der Pächter verpflichtet sich kleinere Reparaturen bis zu DM 200.- jährlich selbst auszuführen, sowie die Innenräume in gutem Zustand zu erhalten. Größere Reparaturen, die diesen Betrag überschreiten, können nur mit dem Einverständnis des Verpächters vorgenommen werden.
     
  5. Für Schäden, die durch den Unterkunftsbetrieb an der Hütte oder den Weidezäunen entstehen, haftet der Pächter. Als Kaution hat der Pächter den Betrag von DM 400.-- (vierhundert) bei der Raiffeisenkasse Pfronten zu deponieren.
     
  6. Der Pächter ist verpflichtet, Gebäudeschäden, die durch Witterungseinfluß entstehen, sofort zu melden. Der Verpächter wird solche Schäden in eigenem Interesse sofort beheben.
     
  7. Event. auftretende Unstimmigkeiten sollen durch gemeinsames Gespräch bereinigt werden. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist als Gerichsstand Füssen zuständig.
     
  8. Wird der Pachtvertrag nicht ein Jahr vor Ablauf, das ist am 31.5.1966 von einem der beiden Teile gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
     
  9. Die Vertragsschließenden erhalten je einen von beiden Teilen unterzeichneten Pachtvertrag.
     
  10. Veränderungen an der Hütte und an deren baulicher Einrichtung, die mit Genehmigung des Verpächters vorgenommen werden, dürfen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Einverständnis der Verpächters nicht entfernt werden.

Pfronten, den 18.7.1962

Unterschriften
Pächter: Karl Jos. Elsner und Helmut Heller
Verpächter: Anton Schneider

Stempel mit DJO-Rune: Deutsche Jugend des Ostens, Schwaben, Bezirksführung


- * - * - * -

Zum Abschluß noch ein Blick auf den Original-Pachtvertrag:

Pachtvertrag



    Home