Deutsche Jugend des Ostens – Bezirksgruppe Schwaben

Merkblatt für den Besucher der Dinser Hütte


Liebe/r Hüttenbesucher/in

Bevor Du den Aufstieg beginnst, nimm Dir, bitte, noch etwas Zeit und lese die folgenden wichtigen Hinweise. Wir wollen Dir und uns durch diese Aufklärung Ärger und Schwierigkeiten ersparen.

Die Dinser Hütte, am Südwesthang des Edelsberges gelegen, ist ein Jugendheim unseres Verbandes. Sie ist nicht bewirtschaftet. Es hängt daher allein vom VerhaIten jedes einzelnelnen Besuchers ab, in welchem Zustande und Rufe die Hütte ist und bleibt.

Von jedem Besucher wird deshalb auch ein gewisses Maß an Arbeit und Disziplin verlangt.

Im einzelnen gilt folgendes:

1. Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung soll 14 Tage vor der Anreise an den Hüttenverwalter, Herrn Oberlehrer Helmut Heller, 8964 Nessslwang, Poststraße 3 erfolgen. Wer nicht angemeldet ist, muß damit rechnen, in der Hütte keinen Platz mehr zu finden.
SdJ/DJO-Bezirksmaßnahmen und SdJ/DJO-Gruppen aus dem Bezirk Schwaben haben bei der Hüttenbelegung den Vorrang. Bei allen Besuchergruppen muß ein DJO-Mitglied dabei sein. Über die Aufnahme von Gästegruppen (Nichtmitgliedern) entscheidet die Bezirksführung. Die Anmeldung solcher Gästegruppen muß drei Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen, und zwar an: Diether Heisler, 8906 Gersthofen, Loewe-straße 18.

2. Hüttengebühr
SdJ/DJO-Bezirksmaßnahmen je Teilnehmer und Nacht DM 1.-
SdJ/DJO-Gruppenmitglieder je Teilnehmer und Nacht DM 1,50
Mitglieder einer Landsmannschaft je Teilnehmer und Nacht DM 2,50
Gäste je Teilnehmer und Nacht DM 3.-

3. Aufstieg zur Hütte
Besonders im Winter ist der Aufstieg wegen tiefem Schnee, Nebel, Schneesturm usw. oft recht beschwerlich und ohne wetterfeste Kleidung nicht möglich. Schi mit Steigfellen werden empfohlen.
Wegen Lawinengefahr ist der Weg über die Fichtelhütte zu meiden. Der markierte Weg über den Nordhang des Edelsberges ist ungefährlich und besser.
Es soll stets in Gruppen, mindestens jedoch zu zweit gegangen werden. Alleingänge sowie der Aufstieg bei Nacht sind sehr gefährlich und daher nicht erlaubt.
Über die Schneehöhe am Berge, die Wetterlage und ob Euere Ausrüstung genügt, berät Euch der Hüttenverwalter. Seine Anordnungen sind unbedingt zu befolgen.

4. Hüttenordnung
Der Hüttenschlüssel ist beim Hüttenverwalter abzuholen und nach Rückkehr wieder dort abzugeben.

Der Fußboden in allen Räumen ist täglich zu kehren. Töpfe, Bestecke, Geschirr, Wasserkannen, Herd, Ofen usw. sind pfleglich zu behandeln und täglich zu reinigen.

Der Haupt-Gashahn ist nach jeder Gasbenutzung sofort abzustellen. Das Kochen mit Gas ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Verbrauchtes Brennholz, ist im gleichen Umfang wieder zu schneiden und zu spalten. Außerdem ist jeder Hüttenbenutzer aufgefordert, Brennholz (Windbruch) in die Hütte zu bringen. Bäume dürfen nicht gefällt werden.

Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Kerzen, Feuer und Petroleumlampen geboten. Brandgefahr ! ! ! ! !

Beim Verlassen der Hütte sind sämtliche Räume und Einrichtungen gründlich zu reinigen, die Decken in den Schlafräumen auszuschütteln und zusammenzulegen, sowie darauf zu achten, daß keine Glut mehr in den Feuerstellen ist. Fenster, Türen, Fensterläden müssen fest verschlossen sein.

Sämtliche Mängel, welche an der Hütte oder deren Einrichtungen vorgefunden werden, sind auf jeden Fall dem Hüttenverwalter mitzuteilen. Das gilt auch für Beschädigungen, die von Dir verursacht wurden. Bei Nichtmeldung haftest Du für den vollen Schaden.

Wir wünschen gutes Wetter und einen schönen Aufenthalt in unserer Hütte.
 

Deutsche Jugend des Ostens
- Bezirksgruppe Schwaben -

 



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