Wie die Kluft der Jungenschaft aussehen sollte, zeigt Euch folgendes Beispiel:
Die Kluft der Lauenburger Jungenschaft
Die Lauenburger Jungenschaft -- Deutsche Jugend des Ostens -- trägt als äußeres Kennzeichen die KLUFT:
Nach vollzogener Anmeldung in der DJO kann sie jeder tragen:
- Graues Hemd mit Ärmelwappen (Wappen des Herkunftslandes);
- Im Sommer: kurze Lederhose oder Kniebundhose aus Leder oder grauem Cord;
- Im Winter: Kniebundhose aus Leder oder grauem Cord
(dunkelblaue Ski-Überfallhose oder Keilhose nur bei internen Veranstaltungen);
Jeans werden zur Kluft nicht getragen;
- Jungenschaftsjacke aus dunkelblauem Wolltuch (kein Zelttuch);
die Juscha wird an kalten Tagen auch zur kurze Hose getragen;
auf den Ärmel wird das DJO-Ärmelwappen genäht;
- Nur bei großer Kälte tragen wir Kopfbedeckungen, und zwar einfarbige Wollmützen, möglichst
blaue;
- Zur Kniebundhose werden einfarbige Bundhosenstrümpfe getragen;
zur kurzen Lederhose einfarbige Kniestrümpfe, die heruntergerollt werden;
bei Festen ziehen wir uns weiße Strümpfe (Bundhosen- und Kniestrümpfe) an;
- Zur Kluft werden Bundschuhe getragen;
- Hosen werden niemals ohne schwarzen Gürtel getragen, Koppel und Koppelschlösser mögen wir nicht.
Die Jungenschaftsjacke wird über der Hose getragen.
Nach 3(-6)monatiger Mitgliedschaft kann der Junge auf Beschluss des Scharthings in die DJO aufgenommen
werden, sofern er sich schon ein Grauhemd angeschafft hat.
Es werden ihm dann verliehen:
Das schwarze Halstuch, der braune Lederknoten und die DJO-Nadel.
Die DJO-Nadel wird jederzeit auf der linken Brusttasche des Grauhemdes und der Jungenschaftsjacke getragen.
Das schwarze Halstuch tragen wir nur zum Grauhemd.
Fährt ein Jungenschaftler mit unserer Kluft ins Ausland, darf er auf der linken Brusttasche der
Jungenschaftsjacke das Deutschlandband tragen. Es stellt für immer eine Auszeichnung dar.
Der DJO-Jungenschaftler verzichtet darauf, irgendwelche Abzeichen, Nadeln und Schnüre an seiner Kluft zu
tragen, die nicht vom Fähnleinthing anerkannt sind.
Rangschnüre und Probenschnüre werden vom Fähnleinthing beschlossen und vom Führer der Lauenburger
Jungenschaft nach Erfüllung entsprechender Bedingungen verliehen.
Quelle:
- Jungenschaftsbrief
DER JUNGNENSCHAFTLER im HARTUNG 1965,
Redaktion: Raimar Neufeldt, Elmshorn und Eckart Erdmann, Ratzeburg)