Die Leistungsabzeichen der SdJ und DJO
Einführung ab 1951 in Ingolstadt
Das SdJ-Leistungsabzeichen wurde aus der turnerischen Tradition der Heimat übernommen.
Es diente als Leistungsnachweis des einzelnen Mitgliedes und der kontinuierlichen Gruppenmitarbeit.
Die Leistungen wurden in einer Leistungskarte dokumentiert.
Die Anforderungen waren hoch gesteckt:
Nachweis der aktiven Gruppenmitarbeit, Teilnahme an mehreren Fahrten und Lagern, allgemeiner
Wissensnachweis, sportliche Leistungen, praktische Kenntnisse in Fahrt und Lager.
Für Mädchen kamen noch Handarbeit und Hauswirtschaft dazu.
Das äußere Zeichen war eine Bronze-Brosche mit dem FFFF des Turnerbundes
(Frisch - Fromm - Fröhlich - Frei), dem Sudetendeutschen Wappen und der
Aufschrift SdJ (oben) Leistungsabzeichen (unten).
Nach dem Beitritt der Sudetendeutschen Jugend (SdJ) in die Deutsche Jugend des Ostens (DJO) (1952)
wurde das Leistungsabzeichen in der ganzen DJO übernommen und als DJO-Leistungsabzeichen
weitergeführt.
Je nach Altersstufe wurde dieses jetzt in Bronze, Silber oder Gold verliehen.
Die Gestaltung des Abzeichens blieb im Wesentlichen gleich, nur das Sudetendeutsche Wappen wurde
durch die DJO-Rune ersetzt und der Beschriftungsteil SdJ in DJO geändert.
Richtlinien
- Das DJO-Leistungsabzeichen kann nur von ordentlichen Mitgliedern der DJO erworben
werden.
- Für den Erwerb gelten die festgelegten Bedingungen zum DJO-Leistungsabzeichen.
- Nach der Bestätigung der erfüllten Bedingungen auf dieser Leistungskarte wird das
DJO-Leistungsabzeichen in 3 Stufen verliehen:
Stufe 1
DJO-Leistungsabzeichen bronze für die Altersgruppe I (bis zu 13 Jahren)
Stufe 2
DJO-Leistungsabzeichen silber für die Altersstufe II (14-17 Jahre)
Stufe 3
DJO-Leistungsabzeichen gold für die Altersstufe III (über 18 Jahre)
- Der Nachweis der Leistungen ist innerhalb eines Kalenderjahres zu erbringen.
- Leistungskarten können gegen Voreinsendung einer Schutzgebühr von 2.- DM bei der
DJO-Bundesverwaltung erworben werden.
- Nach dem vollendeten Nachweis der Erfüllung aller Bedingungen wird die Leistungskarte an
die DJO-Bundesverwaltung eingesandt.
Auf Grund der Bestätigung durch den Bundesführer der DJO wird das
DJO-Leistungsabzeichen kostenlos verliehen.
- Bei Verlust des Abzeichens kann Ersatz zum Preis von 2.- DM gegen die Vorlage der
Leistungskarte bei der DJO-Bundesverwaltung erworben werden.
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- Zur Prüfung aller Sparten sind Prüfer berechtigt, die eine
Abnahmeberechtigung für das DJO-Leistungsabzeichen erworben haben.
Eine Bestätigung dafür wird im DJO-Ausweis des Prüfers eingetragen. Jeder
Prüfer erhält eine eigene Prüfernummer, die jeweils neben seiner
Unterschrift bei Prüfbestätigungen in der Leistungskarte eingetragen
wird.
- Die Prüfungen der Leibesübungen können darüber hinaus auch die Prüfer für
das DEUTSCHE SPORTABZEICHEN und für das BAYERISCHE LEISTUNGSSPORTABZEICHEN
abnehmen und bestätigen. Eine Befreiung von den Leibesübungen ist nur
möglich, wenn dafür ein ärztliches Attest vorliegt.
- Der Nachweis über die Teilnahme an Fahrten und Lagern wird im DJO Ausweis
geführt. Der Prüfer bestätigt nach Einsicht in dem DJO-Ausweis diesen
Nachweis in der Leistungskarte.
- Zu den Prüfungen des Wissensnachweises und für Fahrt- und Lagerkenntnisse ist ein Zeuge
hinzuzuziehen, der eine Führungsstellung in unserem Bund haben muß.
Quelle:
- Unterlagen der DJO - Bundesführung