DEUTSCHE JUGEND DES OSTENS   Bonn, den 21. Mai 1963
Bundesführung   Tel: 52150


Betr.: Abnahmeberechtigung für das Leistungsabzeichen


Liebe Kameraden,

am 8. und 9. Juni findet, wie bereits bekannt gegeben, auf dem Heiligenhof eine Arbeitstagung derjenigen statt, die die Abnahmeberechtigung für das Leistungsabzeichen erwerben wollen. Wir wissen, daß einige Kameraden verhindert sind und werden deshalb noch eine 2. Arbeitstagung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Hierzu einige grundsätzliche Bemerkungen:

  1. Für die Abnahme der sportlichen Bedingungen des Leistungsabzeichens ist sowieso jeder Sportlehrer, der auch die Abnahmeberechtigung für das Sportabzeichen besitzt, berechtigt.
  2. Bei einer Aussprache im Führungskreis und auch im Beirat waren wir so verblieben, daß beachtet werden muß, daß in jedem Land und in jeder Bundesgruppe Abnahmeberechtigte vorhanden sein müssen.
  3. Die Abnahmeberechtigung wird grundsätzlich nur vom Bund verteilt und durch eine Urkunde bestätigt.
  4. Bei dem Teilnehmerkreis, der am 8./9. zusammenkommt, ist darauf zu achten, daß nur solche Kameradinnen und Kameraden über 18 Jahre in Frage kommen, die in der Lage sind, die gesamten Sparten des Leistungsabzeichens abzunehmen.
  5. Für die geplante Arbeitstagung gelten folgende Teilnehmerrichtzahlen:
      Berlin 2
      Hamburg 2
      Bremen 2
      Saargebiet 2
      Hessen 4
      Rheinland/Pfalz 4
      Schleswig/Holstein 4
      Niedersachsen 6
      Baden/Württemberg 6
      Bayern 6
    und jede Bundesgruppe je 2 Teilnehmer.

Die Arbeitstagung beginnt am 8. Juni, 14.00 Uhr und endet am 9. Juni mit dem Mittagessen. Namentliche Anmeldungen sind zu richten an den Heiligenhof, Bad Kissingen, Postfach 149, Ruf 28 61.

Die Anreise ist so einzurichten, daß die billigste Fahrtmöglichkeit genommen wird. Es werden die Fahrtkosten 2. Klasse Bundesbahn mit D-Zug-Zuschlägen (Rückfahrkarte) ersetzt. Bei Anreise mit PkW bei Mitnahme von mindestens 3 Teilnehmern DM 0.15 pro km.
 

  Mit kameradschaftlichen Grüßen
  gez. Ossi Böse


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