Am 8. April 1951 wurde die DJO auf der Burg Ludwigstein als Bund gegründet. Verschiedene Gruppen Junger Deutscher aus dem mittel- und osteuropäischen Raum (z. B. aus Ostpreußen, Pommern. Schlesien und Sudetenland) haben sich hier nach ihrer gewaltsamen Heimatvertreibung zusammengefunden.
Die DJO war zunächst überlandsmannschaftlich und nur regional gegliedert.
Dies änderte sich 1952, von da an waren die landsmannschaftlichen Gruppierungen eine
eigene Säule im Jugendverband.
Jede Landsmannschaft, also die der Schlesier, Pommern, Ostpreußen, Siebenbürger usw.,
bildeten eine eigene Bundesgruppe unter dem Dach des Bundes der DJO.
Auch die SdJ trat 1952 -- anläßlich des Sudetendeutschen Tages in Stuttgart -- als Bundesgruppe Sudeten der DJO bei.
Im Laufe der Jahre schlossen sich immer mehr Jugendliche der DJO an, die aus Mitteldeutschland in den freien Teil Deutschlands geflüchtet waren und junge Menschen, die nach Geburt oder Herkunft ihrer Eltern Westdeutsche sind.
Am 26.11.1955 traten der DJO auch die landsmannschaftlichen Jugendgruppen aus Mitteldeutschland bei.
Aus dem kleinen Gründungskreis wurde so einer der größten deutschen Jugendverbände. Die DJO umfasst alle landsmannschaftlichen Jugendgruppen vom Baltikum bis zum Südosten Europas. Die DJO repräsentierte damals mit ihren Gruppen und den ca. 150.000 Mitgliedern in der Bundesrepublik Deutschland eine wesentliche Seite der deutschen Jugend.
Der Junge Mensch ist Mittelpunkt und Träger unserer Arbeit zugleich. Die Gruppe ist der Kern unserer Gemeinschaft. Über das Erlebnis in der Gruppe sucht der junge Mensch auch gleichzeitig den Weg zum Bund. Vielfältig wird diese Gemeinschaft erlebt, bei Lied und Spiel, Sport und Tanz. Wandern und Fahrten, Laienspiel und Werken ebenso, wie bei Vorträgen und Diskussionen, ostkundlichen und staatspolitischen Seminaren. Die Jugendarbeit der DJO passt sich den natürlichen Altersstufen an und hat für die verschiedenen Altersgruppen eine gemäße Form entwickelt (Kindergruppen, Jungenschaften, Jungmädel- und Mädelgruppen, Jugendkreise, Sing- und Spielscharen, Älteren- und Freundeskreise).
Die DJO bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen.
Voraussetzung dafür ist eine Erziehungsarbeit, die den Menschen in seiner Würde und Freiheit in den Mittelpunkt stellt.
In dem Wissen, dass ein Volk in seinen Volksgruppen und Landschaften lebt, haben die vertriebenen Volksgruppen ihre Gestalt in den Bundesgruppen der Deutschen Jugend des Ostens gefunden; sie sind legitime Repräsentanten ihrer Volksgruppen.
Der Bundesverband der Deutschen Jugend des Ostens ist Mitglied des Deutschen Bundesjugendringes und über diesen Mitglied im Deutschen Nationalkomitee (ein Zusammenschluss des Ringes Politischer Jugend und des Deutschen Bundesjugendringes).
Gemäß der Aufgabenstellung der DJO ist der Bund mit seinen Gliederungen den Vertriebenen- und Flüchtlingsorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland verbunden.
Ein besonderes Merkmal der Deutschen Jugend des Ostens ist ihre praktische Kulturarbeit.
Für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern stehen der DJO 17 verbandseigene Einrichtungen zur Verfügung.
Es gibt keinen vergleichbaren Jugendverband in der Bundesrepublik Deutschland, der neben der jugendpflegerischen und politischen Bildungsarbeit die Kulturarbeit als Prinzip der Arbeit in seinem Programm hat.
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