Die Erklärungen der Landsmannschaft


Trotz Vertreibung:
Versöhnungs- und Ausgleichsbereitschaft

Die Heimatpolitik der vertriebenen Sudetendeutschen war von Anfang an, trotz der Vertreibung und der großen Zahl von Vertreibungsopfern, praktizierte sudetendeutsch-tschechische Friedens-, Versöhnungs- und Ausgleichspolitik:

Sie war und ist unmißverständlich und eindeutig:
Die Lösung der rechtlich, d.h. staats- und völkerrechtlich, politisch und historisch offenen sudetendeutschen Frage als untrennbarer Bestandteil der ebenfalls offenen deutschen Frage ist nur durch eine Politik des Verzichts auf Rache und Vergeltung ( Wiesbadener Abkommen 1950, Charta der deutschen Heimatvertriebenen 1950 ) und eine Politik des Ausgleichs und der Versöhnung zwischen Sudetendeutschen und Tschechen möglich.

Die rechtliche und heimatpolitische Selbstbehauptung in Verbindung mit dem Willen zur sudetendeutsch-tschechischen Partnerschaft, die jede neue Vertreibung ausschließt, bildet eine unauflösliche heimatpolitische Einheit. Dieses Grundgesetz sudetendeutscher Heimatpolitik und das Ringen um die Durchsetzung der inneren und äußeren Freiheit aller Völker und Volksgruppen in Europa leitet alle Verantwortlichen der sudetendeutschen Volksgruppe.



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