Jungenschaft NRW Horn, den 4.3.73


Landesthing 3./4. März 1973 in Horn
Protokoll


Tagesordnung
  1. Rechenschaftsbericht des Landesjungenschaftsführers
  2. Rechenschaftsbericht des Landesschatzkanzlers
  3. Neuwahl der Landesjungenschaftsführung
  4. Ist unsere Gruppenarbeit noch zeitgemäß?
    -- Referat: Kurt Kusch (Sozialarbeiter Bielefeld)
  5. Verhältnis Jungenschaft – DJO
  6. Hütte in Bleche
  7. Verschiedenes


Samstag, 3. März

zu 1.  
Rückblick auf die Arbeit der Juscha in den letzten sechs Jahren von LJSF Werner Grimm
Zu 2.  
Schatzkanzler Klaus Dieter Burghard leider wegen Krankheit verhindert. Bericht von LJSF Werner Grimm gehalten.
Anschließend Entlastung der Landesjungenschaftsführung (einstimmig).
Zu 3.  
Es wurden gewählt: Landesjungenschaftsführer: Burkhard Schulz (einstimmig bei 2 Enthaltungen)
Stellv. Landesjungenschaftsführer: Ernst Gernot Ludorf (einstimmig bei 4 Enthaltungen)
Die neue Landesjungenschaftsführung wurde beauftragt, mit Klaus Dieter Burghard Rücksprache zu halten, deshalb wird ein neuer Schatzkanzler nicht gewählt.
Zu 4.  
Referat mit anschließender Diskussion und praktische Bezüge auf die Jungenschaftsarbeit


Sonntag, 4. März

Zu 5.  
Klärung der Sachlage, Diskussion und Verabschiedung eines Beschlusses (einstimmig), der dem nächsten Landesjugendtag vorgelegt werden soll.
Zu 6.  
Bericht von Werner Grimm mit anschließender Aussprache
Zu 7.  
Kurzer Abriss des neuen LJSF über die zukünftige Arbeit, im Besonderen Arbeit in den Scharen und Schaffung eines Führungskreises


Teilnehmer des Things:

  1. Grimm Werner
  2. Kaiser Wolfgang
  3. Mevos Ingo
  4. Schulz Burkhard
  5. Ludorf Gernot
  6. Brocke Dieter
  7. Rasche Wolfgang
  8. Schäfer Arno
  9. Walkenhorst Thomas
  10. Syrkowski Stefan
  11. Tannhauer Norbert
Gast: Kubitza Gerhard

 

 

J u n g e n s c h a f t   NRW Horn, den 4.3.73
- LJSF -  


Zur Kenntnisnahme des Landesjugendtages der DJO NRW am 17./18. 3. 1973 in Krefeld.


Das Landesthing der Jungenschaft NRW hat am 4.3.1973 folgenden Beschluss gefasst:


Die DJO-Jungenschaft NRW betrachtet sich nicht mehr als eine Altersstufengliederung des DJO Landesverbandes NRW, sondern versteht sich als eine autonome Gruppe innerhalb der DJO.

Sie nennt sich Jungenschaft in der DJO.

 


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