Deutsche Jugend des Ostens Bad Kissingen, den 20. 3. 1959
Bundesjungenschafsführer Postfach 149


An alle Landesjungenschaftsführer


alle DJO Landesführer
Bundesführer
Erich K u k u k , zur Kenntnis!


Liebe Kameraden!

Wie Euch schon bekannt ist, führen wir in der Zeit vom 1.-3.Mai auf dem Heiligenhof die Probenabnahme für die höheren Proben (Vogt, Meister) durch.

Bekanntlich haben nach dem Beschluß des Bundesthings alle Bezirks- und Landesjungenschaftsführer noch vor der nächsten Zusammenkunft des Things (17. Juni) mindestens die Vogtprobe abzulegen.

Anreise erfolgt am Donnerstag, den 30.4. und muß am Freitag, den 1.5. um 9.00 Uhr beendet sein.
Abreise am 3. 5. nach dem Mittagessen.

Da am Heiligenhof gleichzeitig eine große Studententagung stattfindet, schlafen wir in Kohten.
Bitte, dementsprechende Ausrüstung mitbringen.

Fahrtkosten werden ersetzt. Teilnehmerbeitrag

Sicher wissen die Landesjungenschaftsführer welche Kameraden für diese Probe in Frage kommen. Daher bitte ich bis zum 1.4. noch einmal um die namentliche Benennung der Probenanwärter.
Jeder von ihnen erhält sodann ein Thema für ein Kurzreferat, das er bei der Probenabnahme zu halten hat.
Die Probenabnahme erfolgt in der Form eines Rundgesprächs.

Unsere Zusammenkunft dient weiterhin der Vorbereitung des Bundesthings am 17. Juni auf dem Ludwigstein.

Haltet bitte in Eurem Interesse den Termin 1.April für Eure Meldung ein, da Ihr sonst die Zeit für Eure Vorbereitung kürzt.

Bis zum 15. Februar sollten alle Länder bestimmte Themen zu den Proben ausarbeiten!
Darf ich noch einmal höflich anfragen, wie es damit steht?

Verschiedene andere Ausarbeitungen von Baden-Württemberg und Hessen gehen Euch bald zu.

Viele Länder geben einen eigenen Jungenschaftsbrief heraus.
Ich wäre Euch sehr dankbar, könntet Ihr jedem Landesjungenschaftsführer und der Bundesjungenschaftsführung ein, bzw. der letzteren zwei Exemplare zusenden. Anschriftenlisten gehen Euch noch zu.


Mit kameradschaftlichen Grüßen!

gez. Klaus Großschmidt


Anmerkung: Absatz 3 des Jungenschaftsgesetzes: „Ein gegebenes Wort halten; eine übernommene Pflicht unbedingt erfüllen."
Wir haben uns doch verpflichtet nach dem Gesetz zu leben, oder ?



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