DEUTSCHE JUGEND DES OSTENS Bonn, den 27.07.1960    
Bundesgeschäftsstelle Köln Str. 3, Tel. 52150    

 

Protokoll
über das Bundesthing der DJO-Jungenschaft am 18. / 19. Juni 1960 auf dem Heiligenhof.

Das Bundesthing wird durch den Bericht des Bundesjungenschaftsführers Klaus Großschmidt eröffnet. Darauf tritt er von seinem Amt zurück und übergibt Ossi Böse den Vorsitz des Things.

Für die nun folgende Neuwahl werden die Stimmberechtigung festgestellt -- es sind 30 der anwesenden Führer stimmberechtigt -- und die Wahlvorschläge eingebracht.

Als einziger Kandidat wird Klaus Großschmidt benannt und wiederum einstimmig bei eigene Stimmenthaltung zum Bundesjungenschaftsführer für das kommende Jahr gewählt.

Der neugewählte Bundesjungenschaftsführer übernimmt wieder den Vorsitz des Things.

Sodann werden Anträge über die Stellvertretung des Bundesjungenschaftsführers eingebracht und diskutiert. Nach Abstimmung wird beschlossen: Die jeweilige Vertretung des Bundesjungenschaftsführers kann durch jeden Landesjungenschaftsführer erfolgen, der vom Bundesjungenschaftsführer den Auftrag erhält.

Der Antrag des Landesjungenschaftsführers von NRW, Guntram Kuse: Das Bundeskapitel der Jungenschaft wird beauftragt, bis zum nächsten Bundesthing 1961 das gesamte Gesetz genauestens durchzuarbeiten und die Ergebnisse ihrer Arbeit als Abänderungsvorschlag beim nächsten Bundesthing einzureichen. Der Abänderungsvorschlag ist den Mitgliedern des Bundesthings sechs Wochen vor dem Thing schriftlich zuzusenden. Der Abänderungsvorschlag ist vor der Abfassung mit der Bundesführung zu diskutieren. Verantwortlich für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Bundesjungenschaftsführer. -- wird zur Abstimmung gestellt und mit 28 Stimmen befürwortet.

Weitere Anträge werden eingebracht, diskutiert und nach Abstimmung wird folgendes beschlossen:

  1. Alle Landesjungenschaftsführer sind aufgerufen, schriftliche Abänderungsvorschläge zum Gesetz bis zum Jahresende 1960 einzureichen.
  2. Das Führungslager der Landesjungenschaftsführer und deren Stellvertreter soll um Ostern 1961 stattfinden.
  3. Im Sommer 1961 wird das Deutschlandlager der Jungenschaft in der Rhön durchgeführt. Verantwortlich dafür ist das Bundeskapitel.
  4. Landesthing und Bundesthing sollen einheitlich von nun ab jeweils im 1. Viertel des Jahres stattfinden und zwar das Landesthing vor dem Bundesthing.
  5. Das Bundesthing der Jungenschaft soll im Jahre 1961 am 1. Mai durchgeführt werden.
  6. Alle Probenanwärter für die höheren Proben werden nach den jeweiligen Landesthingen an das Bundeskapitel gemeldet, das danach den Probenlehrgang festsetzt und durchführt.
  7. Jedes Land benennt freie Mitarbeiter für Fahne und Zelt. Es werden folgende Jungenschaftsführer benannt:
      Hessen Hubert Leitermann
      Niedersachsen Henning Müßigbrodt
      Baden-Württemberg Heinz Teichmann
      Bayern Günter Burkon
      Nordrhein-Westfalen Hermann Kinzel
      Saar Wolfgang Piechota
  8. Das Bundesthing der Jungenschaft erklärt sich für die Anträge auf Namensänderung der DJO nicht zuständig.
  9. Das Land Baden-Württemberg wird aufgefordert, ihre Fassung des Jungenschaftsgesetzes für die übrigen Länder anzufertigen.
  10. Von jedem Landesjungenschaftsbrief soll je ein Exemplar der Bundesgeschäftsstelle in Bonn, dem Bundesjungenschaftsführer und den anderen Ländern zugestellt werden.
  11. Zur Ärmelwappenfrage sollen in Form eines Wettbewerbes Entwürfe an die Bundesführung eingereicht werden.
  12. Der Antrag von NRW, die Länder Berlin, Bremen und Hamburg als Bezirke den angrenzenden Ländern zu unterstellen, wird zur Entscheidung an das Bundeskapitel überwiesen.

(gez.:) Klaus Großschmidt    
(Bundesjungenschaftsführer)    

    F.d.R.
    Elke Petersen


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