PROTOKOLL
über das Bundesthing der Jungenschaft am 17. 06. 1959 auf dem Ludwigstein

 

Anwesend waren: der Bundesführer,
  Erich Kukuk,
Bundesjungenschaftsführer,
die Landesjungenschaftsführer und deren
Bezirksjungenschaftsführer.
  1. Der Bundesjungenschaftsführer gibt nach der Begrüßung durch den Landesführer von Hessen einen kurzen Arbeitsbericht über die Tätigkeit der Jungenschaft auf Bundesebene.
     
  2. Bundesführer Ossi Böse gibt einen kurzen Überblick über die politische Lage und zeigt auf, welche Folgen für unseren Bund daraus erwachsen.
    In diesem Zusammenhang spricht Ossi die Bitte aus: Das Bundesthing möge von sich aus Ziel und Aufgabe der Jungenschaft feststellen und vor allem zu einem Beschluss in der Rangfolge der Arbeit kommen.
     
  3. Das Bundesthing setzt folgende Termine für die Maßnahmen auf Bundesebene fest,
    Bundeswinterlager vom 26. 12. - 03. 01. 1960,
    Ort: Bayerische Alpen, Hütte wird noch festgestellt.
     
    Bundesthing 1960 und Probenlehrgang für Vögte und Meister. 16. 06. - 19. 06. 1960;
    Ort: Heiligenhof.
     
    Das Bundesjungenschaftslager im Sommer 1960 soll im Ruhrgebiet stattfinden.
     
    Am 17. / 18. 0kt. 1959, dem diesjährigen Bundesjugendtag der DJO in Heidelberg werden die höheren Proben verliehen (Vögte), die im Mai dieses Jahres abgelegt wurden.
     
  4. Das Land Baden-Württemberg stellt den Antrag: das Bundesthing möge einen Antrag an den DJO-Bundesjugendtag richten, der eine Neufassung der Satzung im Punkt der Stimmberechtigten vorsieht. Es soll in der Satzung festgehalten werden, dass unter den Stimmberechtigten eines jeden Landes junge Führungskräfte aus der Jungenschaft, speziell der Landesjungenschaftsführer sein sollen.
    Die Landesführungen werden gebeten, da, wo es noch nicht geschehen ist, dem Landesjungenschaftsführer Sitz und Stimme in der Landesführung zu gewähren.
     
  5. Der Landesjungenschaftsführer von NRW, Guntram Kuse stellt den Antrag auf Bildung eines oberen Führungskreises, dem sämtliche Landesjungenschaftsführer, der Bundesjungenschaftsführer und der Bundesführer angehören.
    Die Aufgaben dieses Führungskreises sollen sein:
          Sämtliche Maßnahmen auf Bundesebene vorzubereiten (Bundesthing, höhere Probenlehrgänge).
          Den Bundesjungenschaftsführer zu entlasten.
    Das Bundesthing stimmt diesem Antrag zu.
     
  6. das Land Bayern stellt den Antrag auf eine genaue Formulierung verschiedener Probenanforderungen der Wächter- und Knappenprobe.
    Diese Forderung wird deshalb vorgebracht, da die schlesische Jungenschaft eine Anerkennung des DJO – Jungenschaftsgesetzes nur ablehnt, weil dieses Gesetz, nach ihrer Meinung, zu wenig die landsmannschaftlichen Belange vertritt.
     
  7. Die einzelnen Landesgruppen erklären sich bereit, bis zum 1. August Beiträge für den DJO-Kalender zu liefern.
    Von den einzelnen Stoffgebieten haben übernommen:
    Baden-Württemberg: die Ausgestaltung des Kalenders mit Lesungen und Lebensbildern bedeutender Männer,
    Nordrhein-Westfalen: die grundsätzlichen Mitteilungen und Beiträge unseres Bundes,
    Hessen: die speziellen Jungenschaftsbeiträge,
    Bayern: die allgemeinen Beiträge zu einem Kalender,
    Niedersachsen: die Bildbeschaffung durch Helfried Weyer.
    Alle Beiträge müssen bis zum 1. August bei der BundesgeschäftssteIle in Bad Kissingen eingetroffen sein.
     
  8. Die Jungenschaftsbeilage im Pfeil, Fahne und Zelt soll in Zukunft ebenfalls aus den Gruppen heraus gestaltet werden. Auch hier übernehmen die einzelnen Länder die Ausgestaltung ganzer Nummern.
    Oktober 1959 -- Niedersachsen
    November 1959 -- Nordrhein-Westfalen
    Dezember 1959 -- Schleswig-Holstein
    Januar 1960 -- Hessen
    Februar 1960 -- Bremen
    März 1960 -- Bayern
    April 1960 -- Baden-Württemberg
    Mai 1960 -- Niedersachsen.
    Die Beiträge zu den einzelnen Folgen müssen bis zum 15. des jeweiligen Vormonats beim Bundesjungenschaftsführer eintreffen, da dieser für Fahne und Zelt verantwortlich ist.
     
  9. Das Bundesthing der Jungenschaft ist sich darüber klar, dass die DJO-Jungenschaft als Glied eines gesamtdeutschen Jugendverbandes früher oder später zu einer eindeutigen Stellungnahme in verschiedenen Problemen politischer und weltanschaulicher Art kommen wird.
    In der Rangfolge ihrer Arbeit sieht die Jungenschaft an erster Stelle die deutschen Ostgebiete und die Wiedervereinigung.
     
  10. In der Jungenschaft soll es eine Grundsatzfrage sein, in der Zeit der Verzichtspolitiker in Bezug auf die deutschen Ostgebiete, Substanz zu erhalten, d.h. das Bundesthing ist sich einig, dass es in diesen Fragen keiner Diskussion mehr bedarf.

gez. Klaus Großschmidt    
Bundesjungenschaftsführer    


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