Im Folgenden ist die Situation vor 1990 dargestellt. Durch die Wiedervereinigung bedingte Änderungen sind hier nicht berücksichtigt.
Die rund 156.000 Mitglieder der DJO -- Mädchen und Jungen im Alter von 6 - 25 Jahren --
sind (entsprechend dem föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland) in 11
Landesverbänden zusammengefasst.
In den landsmannschaftlichen DJO-Bundesgruppen sind die Mitglieder (entsprechend ihren
Herkunftsländern bzw. den Herkunftsländern ihrer Eltern) vereinigt.
Ordentliche Mitglieder des Bundesverbandes sind 11 Landesverbände und 18 Bundesgruppen:
Baden-Württemberg | Niedersachsen |
Bayern | Nordrhein-Westfalen |
Berlin | Rheinland-Pfalz |
Bremen | Saar |
Hamburg | Schleswig-Holstein |
Hessen |
Berlin Mark-Brandenburg | Schlesien |
Buchenlanddeutsche | Thüringen |
Danzig | Weichsel-Warthe |
Mecklenburg | Westpreußen |
Oberschlesien | Banater Schwaben |
Ostpreußen | Bessarabiendeutsche |
Pommern | Karpatendeutsche |
Siebenbürger Sachsen | Russlanddeutsche |
Sudeten | Ungarndeutsche |
Aus dem Organigramm ist unter Anderem zu ersehen, wie die SdJ und die anderen landsmannschaftlichen Gruppierungen in den Verband der DJO eingeordnet sind.
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Wie aus der schematischen Darstellung der Verbandsgliederung ersichtlich, ist der
Bundesjugendtag das oberste Gremium der DJO. Hier und nur hier werden ihre Beschlüsse gefasst
und verabschiedet, die Bundesführung gewählt, die ihm gegenüber rechenschaftspflichtig ist.
Ausschließlich der Bundesjugendtag ist auch der Ort, an dem sich das manifestiert, was man
DJO-Meinung nennen könnte.
Ein ebenfalls wichtiges Organ ist der Bundesbeirat, der aus den Landes- und
Bundesgruppenführern besteht und dem als wesentliche Aufgabe die Beratung der Bundesführung
obliegt.
Innerhalb der Organistionseinheiten, sei es regional oder landsmannschaftlich, greift noch die Altersstufengliederung. D. h. schon die örtlichen Gruppen sind entsprechend eingeteilt. Damit können die jeweiligen Aktivitäten dem Alter der Mitglieder entsprechend angepaßt werden.
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In den Gremien jeder Führungsebene haben die Vertreter der Altergruppen Sitz und Stimme. Auf Bundesebene sind dies z. B. die Bundesmädelführerin und der Bundesjungenschaftsführer.
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