DEUTSCHE JUGEND DES OSTENS | 53 Bonn, den 7. Nov. 1972 |
Jungenschaft | Poppelsdorfer Allee 19 |
  | Tel.: 02221 / 63 41 02 |
Liebe Kameraden,
hiermit lade ich Euch zum Bundesthing am 02. / 03. 12. 1972 nach Gensungen (Bez. Kassel) ein. Wir halten es wieder in der Heimvolkshochschule Gensungen ab, die uns bereits im vergangenen Jahr recht gastlich aufgenommen hat.
Nachdem das Bundeskapitel im Frühjahr eine Änderung der Probenordnung vorgenommen hat muss diese neue Probenordnung nun vom Bundesthing verabschiedet werden. Darüber hinaus wollen wir uns bereits dem Bundeslager 1973 widmen, damit alle notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden können. Außerdem steht wieder die Wahl der Bundesjungenschaftsführung an, eine gute Gelegenheit, Euer Missfallen über oder Zustimmung zur bisher geleisteten Arbeit der Bundesjungenschafts¬führung kundzutun.
Meine Kameraden! Wir werden uns in Gensungen seit längerer Zeit treffen, ganz im Gegensatz zum oft ausgesprochenen Wunsch nach engerer Zusammenarbeit. Also haben wir viel nachzuholen und umso mehr rechne ich mit Eurem Interesse am Informations- und Meinungsaustausch!
Alle Landesjungenschaftsführer bitte ich, sich auf eine kurze Berichterstattung über die Jungenschaft in ihrem Land und über die Maßnahmen im Sommer und Herbst 1972 einzurichten. Ebenso bitte ich, neu erschienenes Arbeitsmaterial zur gegenseitigen Information mitzubringen.
gez.: Hartmut Müssigbrodt
- Bundesjungenschaftsführer -
T e c h n i s c h e s:
Ort: | Heimvolkshochschule Gensungen, 3582 Gensungen (Bez. Kassel), Homberger Str. 15 Tel.: 05662 / 2101 |
Anfahrt: | Autobahn Kassel - Frankfurt, Bahn bis Bahnhof Gensungen - Felsberg oder Kassel |
Tagesordnung: | 1. Berichterstattung,
2. Probenordnung, 3. Wahl der Bundesjungenschaftsführung, 4. Bundeslager 1973 |
Teilnehmerbeitrag: | DM 20,-- (Fahrtkosten werden erstattet. Bitte Bettwäsche und Hausschuhe mitbringen.) |
Anmeldung: | bis spätestens 20. 11. 1972 an die Bundesgeschäftsstelle |
Delegiertenschlüssel:
Bayern, Baden - Württemberg, Niedersachsen je 5,
Nordrhein - Westfalen 4,
Hessen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein je 3.
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