Deutsche Jugend des Ostens 2 Hamburg - Altona , den 19. 09. 1967    
Bundesjungenschaftsführung  

 

Protokoll

des Bundesjungenschaftthings am 16. / 17. September 1967

  1. In einer Diskussion wurde die DJO - Jungenschaft von allen anwesenden Landesjungenschaften bejaht als eine Jungengemeinschaft, die sich auf der Basis des Jungenschaftsgesetzes als ein einheitliches Ganzes innerhalb der DJO versteht.
  2. Der Tätigkeitsbericht des Bundesjungenschaftsführers wurde entgegengenommen und ihm mitsamt dem noch amtierenden Stellvertreter bei 5 Enthaltungen Entlastung erteilt.
  3. Da in der Frage der Nachfolgeschaft im Amt des Bundesjungenschaftsführers keine Lösung gefunden werden konnte, wurde von der bisherigen Bundesjungenschaftsführung nachfolgender Vorschlag gemacht, der bei 18 Ja- Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen wurde:
     
    Bundesjungenschaftsführer: Klaus Habermann
    wobei er bis zum Abschluss seines Examens kommissarisch vertreten wird durch Wilfried Bertram
    Stellvertreter: Dieter Kiesow (Niedersachsen)
      Wolf Mutschler (Baden - Württbg.)
      Ortfried Kotzian (Bayern)
    Diese Regelung gilt bis zum nächsten Bundesthing.
     
  4. In der Frage Barett und Führerschnüre wurde vom Bundesthing folgendes beschlossen:
  5. Heinz Patock übernimmt es, die Klärung der von Eckart Erdmann gegenüber Klaus Habermann erhobenen Vorwürfe herbeizuführen.
  6. Das Bundesthing bejaht die Beibehaltung der Jungenschaftsseite im Pfeil. Verantwortlich für die jeweiligen Monate sind:
    Oktober (Baden - Württemberg), November (Niedersachsen), Dezember (Bundesjungenschaftsführung), Januar 1968 (Niedersachsen), Februar (Bayern), März (Baden - Württemberg), April( Rheinland - Pfalz), Mai (Schleswig - Holstein), Juni (Hessen), Juli (Klaus Habermann), August (Baden - Württemberg), September (Nordrhein - Westfalen), Oktober (Niedersachsen), November (Bayern), Dezember ( Nordrhein - Westfalen).
     
  7. Termine:
    30. 09. / 01. 10. 1967 Bundesjugendtag in Massen
    02. / 03. 12. 1967 Bundeskapitel in Ba-Wü
    15. - 17. 06. 1968 Bundesspiele 1968 in Kiel
    16. 06. 1968 Bundesjungenschaftsthing in Kiel (einziger Tagesordnungspunkt Neuwahlen)
    14. / 15. 09. 1968 Bundeskapitel
    Sommer 1969 Bundesmaßnahme der Jungenschaft

     
  8. Verteiler für die Jungenschaftsbriefe:  
  9. Folgender Antrag wurde bei drei Enthaltungen gebilligt:
    Bei Verstoß gegen wesentliche Punkte des Jungenschaftsgesetzes kann einem Jungenschaftler die Probe vorläufig abgenommen werden:
    bei Rängen bis zum Reisiger vom Landesjungenschaftsführer,
    bei höheren Rängen vom Bundesjungenschaftsführer.
    Die endgültige Entscheidung über diese Aberkennung fällt entsprechend das Landes- bzw. Bundesthing.

gez. Klaus Habermann (Bundesjungenschaftsführer)      


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