Deutsche Jugend des Ostens
Bundesjungenschaftsführung
Über die Osterfeiertage traf sich ein Teil der Landesjungenschaftsführer bzw. deren Vertreter
zu ihrer ersten Arbeitstagung in diesem Jahr.
Die Tagung fand im Landesheim der DJO Hessen in Rodholz/Rhön statt, in der Nähe des
Pferdskopfes, wo im Sommer das Bundesjungenschaftslager durchgeführt wird.
Neben einigen Grundsatzfragen stand vor allem die Vorbereitung zum Bundeslager auf der
Tagesordnung.
Darüber hinaus wurde eine Neufassung des Jungenschaftsgesetzes durchgesprochen und der
Termin für das Bundesthing festgelegt.
Hier nun die wichtigsten Ergebnisse vor allem für jene Landesjungenschaftsführer, die an dieser Tagung nicht teilnehmen konnten.
Das Bundeslager der Jungenschaft wird am Fuße des Pferdskopfes nahe beim
DJO-Landesheim Hessen in Rodholz über Poppenhausen/Rhön durchgeführt.
Termin: Wie schon bekanntgegeben 29. 07. - 05. 08. 1961.
Neben dem Zeltplatz den sich das Land Nordrhein/Westfalen schon besorgt hatte, werden für die anderen Länder zwei weitere, einzigartige Zeltplätze zur Verfügung stehen. Einer wurde schon fest zugesagt, wegen des anderen stehen wir noch mit dem Besitzer in Verhandlungen.
Die Winteraufgabe, an deren Beteiligung bekanntlich die Teilnahme am Bundeslager abhing, wurde auf ein Jahr verlängert.
Die Landesjungenschaftsführer tragen die Verantwortung dafür, dass nur Mitglieder ab Späher an diesem Lager teilnehmen.
Denn das Lager wird in seinen Anforderungen nicht leicht werden, dazu kommt das zum Teil raue Klima der Rhön, so dass vom den einzelnen Lagerteilnehmern unbedingt einige Fahrten- und Lagererfahrung gefordert wird.
Im Mittelpunkt des Lagers steht -- neben vielen anderen Dingen mehr -- ein großes Geländespiel mit dem Thema Der Zug der Burgunder zu Etzel, dem König der Hunnen.
Dazu bringen alle Jungen der Länder Baden/Württemberg, Niedersachsen,
Rheinland/Pfalz, Schleswig/Holstein, Saar und Berlin selbst gebastelte
Rundschilder mit; Bayern und Hessen basteln sich Spitzschilder,
Nordrhein/Westfalen bringt zur Hälfte Spitz- und zur Hälfte Rundschilder mit.
Dazu geht gleichzeitig mit diesem Bericht, ein einführendes Schreiben an alle
Jungenschaftsgruppen hinaus.
Im Lager sind nur Kohten zugelassen. Jede Kohtengemeinschaft bringt zusätzlich ein Rund- bzw. Spitzschild mit, das als Schmuck der Kohte gedacht ist und etwas größer sein soll, als die der einzelnen Teilnehmer.
Für die Verpflegung wollen wir versuchen, Kochwagen der Bundeswehr zu bekommen.
Der Lagerbeitrag wird höchstwahrscheinlich 20.- DM nicht überschreiten.
Zur Vorbereitung des Lageraufbaues ist notwendig, dass Hessen ein Vorkommando ungefähr für eine Woche vorher abstellt.
Eine genaue Wegbeschreibung, Einzelheiten zur Gestaltung des Lagers, Rüstblatt und Verhaltensmaßregeln für das Lager gehen nach dem Bundesthing über die einzelnen Landesgruppen an die gemeldeten Scharen hinaus.
Die Landesjungenschaftführer stellen daher fest, welche Schar, welche Einzelmitglieder am Bundeslager teilnehmen.
Der Termin für das BUNDESTHING 1961 wurde auf den 27. / 28. Mai 1961 festgesetzt.
Ort ist voraussichtlich das DJO-Heim Rodholz/Rhön. Die Einberufungen gehen den Teilnahmeberechtigten noch zu.
Eine Neufassung des Jungenschaftsgesetzes soll dem Bundesthing zur Bestätigung vorgelegt werden und dann für mehrere Jahre Gültigkeit haben.
Ein Entwurf von Guntram K u s e wurde durchgesprochen. Es liegen Kommentare und Vorschläge von Landesjungenschaftsführern vor.
München, den 20. 04. 1961
gez. Klaus Großschmidt
Bundesjungenschaftsführer
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