DEUTSCHE JUGEND DES OSTENS
Jungenschaft
PROTOKOLL
über das Bundesthing der DJO-Jungenschaft Heiligenhof 31. 5. / 01. 06. 1958
Teilnehmer: Alle Landes- und Bezirksjungenschaftsführer bzw. deren Beauftragte.
Tagesordnung:
Die Tagesordnung sieht vor, für Samstag eine Arbeitstagung der
Landesjungenschaftsführer. Hier werden alle Punkte gemeinsam erarbeitet, die in der Folge vom Bundesthing
beschlossen werden. Einige Änderungsvorschläge schriftlich wie mündlich der Länder finden Berücksichtigung. Das
Bundesthing wird am Samstag um 18.00 Uhr eröffnet und schließt Sonntagmittag.
Beschlüsse des Bundesthings:
- Bei allen Punkten der Tagesordnung wird länderweise abgestimmt. Nur bei der Wahl des
Bundesjungenschaftsführers besitzt jeder Teilnehmer eine Stimme.
- Die Neufassung des Jungenschaftsgesetzes geht sofort an die Länder hinaus und setzt das alte
Gesetz außer Kraft.
- Das Jungenschaftsgesetz soll in Zukunft nur alle zwei Jahre neu beraten und vom Bundesthing neu
beschlossen werden. Einsprüche gegen das neue Gesetz nur schriftlich und unter der Einhaltung
der 4-Wochengrenze an den Bundesjungenschaftsführer (Klaus Großschmidt -- Eichenried Krs.
Erding)
- Der Pflichtbezug von Fahne und Zelt gehört ab sofort zur Zulassungsbedingung des Spähers
(geschlossene Bestellung der Schar). Der Pflichtbezug des Pfeil gehört zur Zulassung
zum Knappen.
- Ein Junge darf erst zur Probe antreten, wenn er sich selbst genügend darauf vorbereitet hat und
alle Zulassungsbedingungen bereits erfüllt hat. Erst wenn im Probenheft sämtliche
Unterschriften der dort aufgeführten Personen vorhanden sind, darf der Junge die Probenschnur
tragen d.h. den neuen Rang führen.
- Die vom Bundesjungenschaftsführer vorgelegte Arbeitsanweisung wurde in ihren Grundzügen gebilligt.
Sie soll sobald wie möglich gedruckt werden.
- Alle Bezirks- und Landesjungenschaftsführer haben bis zum Frühjahr 1959 die Vogtprobe abzulegen.
Besitzt ein Bezirks- oder Landesjungenschaftsführer noch keine Probe, muss er bis zum Herbst
des Jahres mindestens die Probe eines Reisigen bestanden haben.
- Die Bundesführung wird beauftragt, beim nächsten Bundesjugendtag einen Antrag auf Abänderung des
Ärmelwappens durchzusetzen. Das Ärmelwappen soll an Stelle der Bezeichnung DJO den
Namen der Heimatlandschaft führen (Sudeten, Ostpreußen usw.). Dazu soll ein Ärmelband über
diesem landsmannschaftlichen Wappen getragen werden, das neben einer kleinen DJO-Rune die
Aufschrift Deutsche Jugend des Ostens in Verbindung mit dem jetzigen Wohngebiet in
der Bundesrepublik (Hessen, Bayern usw.) enthalten soll.
- Die Arbeitsberichte der einzelnen Länder sowie die Anschriften sämtlicher Jungenschaftsgruppen
sind bis 1. Juli 1958 an den Bundesjungenschaftsführer zu senden.
- Beschwerden haben ebenfalls bis zum 1. Juli 1958 schriftlich zu erfolgen.
Protokollführer: |
gez. Klaus Großschmidt |
gez.: Dietmar Wolter
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(Bundesjungenschaftsführer)
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