Beschlussprotokoll

über die
Tagung der verantwortlichen Jungenschaftsführer der DJO-Landesgruppen

am 10. / 11. 12. 1955 im HEILIGENHOF
  1. Die Stellung der Jungenschaft innerhalb unseres Bundes:
    Der verantwortliche Jungenschaftsführer auf allen Ebenen ist dem jeweiligen Jugendführer der DJO für seine Arbeit verantwortlich.
    Für die fachliche Ausrichtung ist die Jungenschaft allein verantwortlich.
    Die Jungenschaft ist ein Teil des Bundes.
  2. Im Gesetz der Jungenschaft werden die ersten 2 Sätze der Übergangsbestimmungen gestrichen.
  3. Das Probenheft wird einheitlich für --,20 DM abgegeben.
  4. Die bei Bundeslehrgängen abgenommenen Proben müssen zur Bestätigung an den örtlichen Führer gemeldet werden.
  5. Die Farben der Probenschnüre bleiben wie bisher.
  6. Sobald der Anwärter zu einer Probe schulisch gefährdet ist, darf er zur Probe nicht zugelassen werden.
  7. Eine eigene Jungenschaftszeitung wird nicht befürwortet, dagegen soll eine vierseitige Jungenschaftsbeilage im PFEIL erscheinen.
  8. Die Führung einer Schar ist Voraussetzung für die Knappenprobe.
  9. Die DJO-Jungenschaft kann den Rang absprechen (der Zeitraum wird von dem zuständigen Thing festgesetzt).
    Eine einstweilige Verfügung über vorläufige Aberkennung eines Ranges kann ab Kreisgruppenführer der DJO und Jungenschaft erfolgen.
    Der Ausschluß aus der DJO kann nur über Antrag beim zuständigen DJO Gremium erfolgen.
  10. Ein Bundeslager der Jungenschaft ist für 1956 nicht geplant, es soll jedoch in allen Ländern ein Landeslager der Jungenschaft durchgeführt werden.
    Die verantwortlichen Führer der Jungenschaft in den Ländern sind für die Führung des Landeslagers verantwortlich.
    Bei der Platzwahl sind vor allem Lagerplätze, die in irgendeinem Zusammenhang mit der deutschen Geschichte oder dem deutschen Osten stehen, auszuwählen.
  11. In der Zeit vom 28. 4.- 01. 05. 56 findet auf dem HEILIGENHOF ein Lehrgang für Vogt- und Meisteranwärter statt.
    Im Sommer 1956 werden auf dem HEILIGENHOF 2 Jungenschaftslehrgänge für Scharführer durchgeführt.
  12. Für 1 Jahr wird die Vogtprobe nur auf Bundeslehrgängen abgenommen.
  13. Am 17. Juni 1956 treffen sich die Landesjungenschaftsführer mit der übrigen Führerschaft des Bundes auf dem Ludwigstein.
  14. Die Landesführer der DJO ernennen in Verbindung mit dem ranghöchsten Jungenschaftsführer den Landesjungenschaftsführer und seinen Stellvertreter.
  15. Am 27. / 28. Oktober 1956 findet das Bundesthing der Jungenschaft statt.
  16. Alle bereits vorhandenen Ausarbeitungen über Jungenschaftsarbeit sollen zwecks Zusammenstellung des Jungenschaftsbuches an den HEILIGENHOF eingesandt werden.
  17. Die Jungenschaftsführer der Länder sollen baldmöglichst Beiträge für die Jungenschaftsbeilage an den PFEIL einsenden.
  18. Jedes Jahr soll ein Jungenschaftsliederbuch mit ca. 40 Liedern erscheinen.
  19. Kluft:
    Grauhemd, Ärmelwappen, Halstuch, Schnüre und Knoten,
    Cordhose (kurz): Trenckercord mittelbreit, dunkelgrau, Knickerbocker in derselben Ausführung,
    schwarzer Ledergürtel mit einem Dorn,
    Strümpfe: gute, graue Kniestrümpfe,
    Fahrtenmesser: mit Ledergriff, guter Stahl,
    Anorak: Skiverbandes, Schwarz, durchgehender Reißverschluß, abnehmbare Kapuze, nach Form des deutschen Skiverbandes,
    Ski- und Keilhose: Dürften vom Beschaffungsdienst nicht geliefert werden können,
    Kopfbedeckung: Einheitliche Kopfbedeckung nicht gewünscht,
    Brotbeutel: Grau mit Schlaufen,
    Rucksack: Großer Kurz-Rucksack,
    Feldflasche: Deutsches Modell,
    Kochgeschirr: Deutsches Modell, schwarz, 1/2 L.,
    Schlafsack: Amerik. Schlafsack mit Hülle.
    Zelte: Grundsätzlich werden 3 Formen befürwortet:
    1. Dreieck-Zeltbahnen oder österreichische Zeltbahnen.
      Der Beschaffungsdienst wird gebeten, zu prüfen, ob die Herstellung der österreichischen Zeltbahn möglich ist.
    2. Kohte,
    3. Gaisthalzelte.
    Ausnahmen:
    Fall die Möglichkeit besteht, verbilligte Ami-Zelte einzukaufen, so soll dies vom Beschaffungsdienst getan werden.
    Gummimatratzen haben in einem Jungenschaftslager nichts zu suchen (Ausnahme Dauerlager)
    Gummiboden in den Zelten wird befürwortet.
    Der Beschaffungsdienst soll prüfen, wie teuer Gummiboden für die einzelnen Zeltarten kommt.
  20. Alle vorhandenen Ausarbeitungen über die Gestaltung von Jungenschaftslehrgängen sollen an den HEILIGENHOF eingeschickt werden.
  21. Die Verleihung von Rangstufen soll jeweils in feierlicher Form erfolgen.
  22. Materialhinweise:
    Max Fenger -- Folge der Spur,
    Heinrich von Treitschke -- Das Ordensland „Preußen“,
    M a n -- Deutscher Osten, deutsche Heimat,
    Widmann -- Fahrt- und Lagerhandbuch.
  23. Alle Bücher und Ausrüstungsgegenstände sollen durch die Rüstkammer der DJO bezogen werden.

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