Deutsche Jugend des Ostens Fallingbostel, den 28.7. 1973    
        Jungenschaft  

 

Erklärung
des Bundeskapitels der Jungenschaft zur Stellung der Jungenschaft im Bund

Die im Bundeslager 1973 versammelten Landesjungenschaftsführer haben den Bundesjungenschaftsführer zu folgender Erklärung ermächtigt:

Die Jungenschaft hat im Laufe ihres fast zwanzigjährigen Bestehens stets wesentliche Beiträge zur Arbeit des Gesamtbundes geleistet und sich in ihrer Arbeit ihm stets verpflichtet gefühlt. Dies findet seinen Ausdruck im Jungenschaftsgesetz, der Arbeitsgrundlage der Jungenschaft (Satzung der DJO und insbesondere § 2 sind bindend für die Jungenschaft, Übernahme der Prinzipien von Erziehung und Bildung der DJO) und in der praktischen Arbeit der Jungenschaft, etwa bei den Proben, die mehrfach auf den § 2 Bezug nehmen (Landeskunde, Geschichte und Kultur Ostdeutschlands; neuere Geschichte und Politik; Fragen der europäischen Einigung). Darüber hinaus hat sich die Jungenschaft ununterbrochen an den Bundesspielen beteiligt und führte in diesem Jahr das 5. Bundeslager seit 1960 durch. Zahlreiche Fahrten und andere Maßnahmen der Jungenschaft waren eine nicht zu übersehende Sympathiewerbung für unseren Bund.

Wenn jetzt Überlegungen angestellt werden, wie die Struktur der DJO im Sinne einer größeren Effektivität zu verändern ist, dann sollten diese Überlegungen in erster Linie den nicht mehr arbeitenden oder allein nicht mehr arbeitsfähigen Gliederungen gelten. Das trifft für die Jungenschaft nicht zu. Darüber hinaus verstehen wir die mehrfach postulierte Pluralität und innere Toleranz unseres Verbandes so, dass jeder Gruppierung die Möglichkeit zur Arbeit in unserem Bund gegeben wird, solange sie sich zum Bundesziel, zur Satzung und zu den Grundsätzen des Bundes bekennt. Es muss in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass nicht die Jungenschaft, sondern die übrigen Gliederungen die Grundsätze unseres Bundes (Kluft, Fahnengruß, Leben in der Gemeinschaft, Alkohol und Nikotin) teilweise außer Kraft gesetzt haben. Ebenso hat die Jungenschaft nie Mitgliedschaft von 10 – 16-jährige Jungen in Kindergruppen, Jugend- und Spielkreisen angegriffen.

Die Jungenschaft versteht sich als Arbeitsgemeinschaft und legitimer Vertreter der Gruppen 10 – 16-jähriger Jungen innerhalb der DJO mit einer eigenen Arbeitsgrundlage (vgl. ähnliche AGs in den politischen Parteien). Die Jungenschaft betreibt eine Erziehung durch Erlebnis, persönliches Vorbild und Förderung persönlicher Initiative, womit sie dem Entwicklungsstand dieses Alters in besonderer Weise gerecht wird.

Verantwortungsbewusst erziehen heißt, innerhalb einer Gruppe eine Entwicklung des Individuums in Gang setzen und helfend zu fördern. Dazu bedarf es bestimmter Spielregeln, einer gewissen Ordnung. Wir sehen keinen Sinn in einer unverbindlichen und formlosen Jugendarbeit, die den Jugendlichen nur gewähren lässt, sondern meinen, dass der Jugendliche gefordert sein will und konkrete Zielsetzungen annimmt (Proben, Jungenschaftsgesetz) und sich auch zu begründeten Formen eines Gemeinschaftslebens bekennt (Kluft, Wimpel, Fahne, Gestaltung gemeinsamer Maßnahmen). Dabei hat die eingeschlechtliche Gruppe auch in der heutigen Pädagogik einen anerkannten Platz. Wir können uns eine formlose Jungengruppe nur als langweilig vorstellen und sehen auch nicht, wie solche Gruppen für das Bundesziel arbeiten wollen.

Wir erklären unsere grundsätzliche Bereitschaft, Kritik anzunehmen und verweisen auf die eigenen Bemühungen, die Arbeitsgrundlagen der Jungenschaft den veränderten Erziehungs- und Bildungsgewohnheiten anzupassen. Wir können mit einigem Stolz feststellen, dass im Bereich der Jungenschaft die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg funktioniert und zwischen den Führungskräften ausgezeichnete kameradschaftliche Kontakte bestehen, ohne die unser Bund sicher nicht gedeihen kann.

Hartmut Müßigbrodt    
(Bundesjungenschaftsführer)    


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