Deutsche Jugend des Ostens Erich Kukuk    
Bundesführung  
Beauftragter für die Jungenschaft  

Bericht

über die Jungenschaftsarbeit im Bund

Beim Bundesjugendtag der DJO in Karlsruhe wurde ich mit der Vertretung der Interessen der Jungenschaft in der Bundesführung beauftragt.
Zum damaligen Zeitpunkt war das Jungenschaftsgesetz im Erstentwurf an die einzelnen Jungenschaftsgruppen als Arbeitsgrundlage verteilt worden. Es dient dazu, eine gewisse Vereinheitlichung in der Arbeit herbeizuführen und damit auch eine gewisse zielstrebige Jungenschaftsarbeit im gesamten Bundesgebiet zu erreichen.


  Organisatorische Übersicht:

Zum damaligen Zeitpunkt war es notwendig, die überall bestehenden Jungengruppen in ihrer Arbeit auf das Jungenschaftsgesetz auszurichten. Dies machte erforderlich, dass viele ältere Führer mit in die Jungenschaft übernommen werden mussten, für die das Jungengesetz in allen seinen Forderungen eine bedeutende Arbeitsumstellung zur Folge hatte.
In den einzelnen Ländern musste sich erst der Jungenschaftsgedanke mit mehr oder weniger großen Schwierigkeiten in der Gesamtarbeit der DJO durchsetzen. Außerdem war es notwendig, aus der vorhandenen Führerschaft der DJO, fähige junge Führer, herauszusuchen und diese als verantwortliche Landes- oder Bezirksjungenschaftsführer einzusetzen, um sie dem Aufbau dieser Arbeitsgebiete zu beauftragen.

Heute kann gesagt werden, dass diese Aufgaben in allen Bundesländern in ihrer Gesamtheit im Großen und Ganzen als gelöst gelten kann.
Durch meine Abgabe der Landesführung der DJO Bayern war es mir möglich, mich intensiver der Jungenschaftsarbeit zu widmen.
Ich besuchte die Landesjungenschaftsführer von Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern, Weiter war es, mir möglich, in diesen oben genannten verschiedene Lehrgänge und Tagungen von Jungenschaftsführern zu besuchen. Im Winterlager 57/58 war es mir möglich, Ansätze für den Beginn der Jungenschaftsarbeit in Hamburg und Berlin sowie im Saargebiet zu schaffen.
Kein Kontakt besteht zwischen mir und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die Ursache hierfür ist, dass ich keinerlei Informationen und auch keine Einladungen zu irgendwelchen Treffen der Jungenschaft in diesen Ländern erhalten habe.


  Jungenschaftsgesetz und Lehrgangstätigkeit:

Das kommende Bundesjungenschaftsthing wird sich bereits mit einer Überarbeitung des Jungenschaftsgesetzes und der Probenordnung befassen müssen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in dieser Hinsicht das Jungenschaftsgesetz, aufgrund der Arbeitserfahrungen, bereits wieder reformbedürftig ist. Wertvolle Vorarbeit haben die beiden Winterlager 1956 und 1957 am Purtschellerhaus geleistet. Hier konnte in Gesprächen mit den Teilnehmern, die alle in der praktischen Jungenschaftsarbeit stehen, die Grundzüge für die Neufassung des Jungenschaftsgesetzes erarbeitet werden.


  Fahne und Zelt:

Die Mitarbeit bei der Jungenschaftsbeilage des Pfeiles von Seiten der Landes- u. Bezirksjungenschaftsführer ist nicht die, wie wir sie uns vorgestellt haben. Hier wird also in der Zukunft noch einiges zu ändern sein.


  Planung:

In der Jungenschaftsarbeit wird mehr als bisher das Hauptaugenmerk auf die Arbeit des Fähnleins gelegt werden müssen.
Die Zusammenarbeit zwischen den Landes- u. Bezirksjungenschaftsführern muss intensiver und systematischer werden. Dasselbe gilt auch für die Zusammenarbeit zwischen Land und Bund.
Die Neufassung des Jungenschaftsgesetzes muss im Anhang eine genaue Durchführungsbestimmung über die Probeabnahme enthalten.
Für die Lehrgänge der Jungenschaft muss ein Lehrgangsplan herausgegeben werden, um eine Vereinheitlichung im gesamten Bund zu erreichen. Es muss erreicht werden, dass zum Bundesjungenschaftssommerlager sämtliche Länder ihre Auswahlgruppen entsenden. Das gleiche gilt auch für das kommende Winterlager, an dem aus jedem Land 6 Fähnleinführer teilnehmen sollen.

Erich Kukuk


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