Deutsche Jugend des Ostens | Erich Kukuk |
Bundesführung | |
Beauftragter für die Jungenschaft |
Beim Bundesjugendtag der DJO in Karlsruhe wurde ich mit der Vertretung der Interessen der Jungenschaft in
der Bundesführung beauftragt.
Zum damaligen Zeitpunkt war das Jungenschaftsgesetz im Erstentwurf an die einzelnen Jungenschaftsgruppen
als Arbeitsgrundlage verteilt worden. Es dient dazu, eine gewisse Vereinheitlichung in der Arbeit herbeizuführen
und damit auch eine gewisse zielstrebige Jungenschaftsarbeit im gesamten Bundesgebiet zu erreichen.
Zum damaligen Zeitpunkt war es notwendig, die überall bestehenden Jungengruppen in ihrer Arbeit auf das
Jungenschaftsgesetz auszurichten. Dies machte erforderlich, dass viele ältere Führer mit in die Jungenschaft
übernommen werden mussten, für die das Jungengesetz in allen seinen Forderungen eine bedeutende
Arbeitsumstellung zur Folge hatte.
In den einzelnen Ländern musste sich erst der Jungenschaftsgedanke mit mehr oder weniger großen
Schwierigkeiten in der Gesamtarbeit der DJO durchsetzen. Außerdem war es notwendig, aus der vorhandenen
Führerschaft der DJO, fähige junge Führer, herauszusuchen und diese als verantwortliche Landes- oder
Bezirksjungenschaftsführer einzusetzen, um sie dem Aufbau dieser Arbeitsgebiete zu beauftragen.
Heute kann gesagt werden, dass diese Aufgaben in allen Bundesländern in ihrer Gesamtheit im Großen und
Ganzen als gelöst gelten kann.
Durch meine Abgabe der Landesführung der DJO Bayern war es mir möglich, mich intensiver der
Jungenschaftsarbeit zu widmen.
Ich besuchte die Landesjungenschaftsführer von Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen,
Hessen und Bayern, Weiter war es, mir möglich, in diesen oben genannten verschiedene Lehrgänge und Tagungen von
Jungenschaftsführern zu besuchen. Im Winterlager 57/58 war es mir möglich, Ansätze für den Beginn der
Jungenschaftsarbeit in Hamburg und Berlin sowie im Saargebiet zu schaffen.
Kein Kontakt besteht zwischen mir und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die Ursache
hierfür ist, dass ich keinerlei Informationen und auch keine Einladungen zu irgendwelchen Treffen der
Jungenschaft in diesen Ländern erhalten habe.
Das kommende Bundesjungenschaftsthing wird sich bereits mit einer Überarbeitung des Jungenschaftsgesetzes und der Probenordnung befassen müssen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in dieser Hinsicht das Jungenschaftsgesetz, aufgrund der Arbeitserfahrungen, bereits wieder reformbedürftig ist. Wertvolle Vorarbeit haben die beiden Winterlager 1956 und 1957 am Purtschellerhaus geleistet. Hier konnte in Gesprächen mit den Teilnehmern, die alle in der praktischen Jungenschaftsarbeit stehen, die Grundzüge für die Neufassung des Jungenschaftsgesetzes erarbeitet werden.
Die Mitarbeit bei der Jungenschaftsbeilage des Pfeiles von Seiten der Landes- u. Bezirksjungenschaftsführer ist nicht die, wie wir sie uns vorgestellt haben. Hier wird also in der Zukunft noch einiges zu ändern sein.
In der Jungenschaftsarbeit wird mehr als bisher das Hauptaugenmerk auf die Arbeit des Fähnleins gelegt
werden müssen.
Die Zusammenarbeit zwischen den Landes- u. Bezirksjungenschaftsführern muss intensiver und systematischer
werden. Dasselbe gilt auch für die Zusammenarbeit zwischen Land und Bund.
Die Neufassung des Jungenschaftsgesetzes muss im Anhang eine genaue Durchführungsbestimmung über die
Probeabnahme enthalten.
Für die Lehrgänge der Jungenschaft muss ein Lehrgangsplan herausgegeben werden, um eine Vereinheitlichung
im gesamten Bund zu erreichen. Es muss erreicht werden, dass zum Bundesjungenschaftssommerlager sämtliche
Länder ihre Auswahlgruppen entsenden. Das gleiche gilt auch für das kommende Winterlager, an dem aus jedem
Land 6 Fähnleinführer teilnehmen sollen.
Erich Kukuk
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