Klaus Großschmidt | Bad Kissingen, |
den 10. Oktober 1959 |
Im Juni 1958 wählte sich die jüngste Form unseres Bundes, nämlich die Jungenschaft, ihren ersten Bundesjungenschaftsführer, der, das wurde am vergangenen Bundesjugendtag in Bad Kissingen festgelegt, als zweiter Beisitzer der Bundesführung angehören soll.
Meine Aufgabe als Bundesjungenschaftsführer bestand nun in den fast 1 1/2 Jahren darin, einmal den organisatorischen Aufbau der Jungenschaft in den Ländern zu fördern, zum anderen Mal die Arbeit der Landesgruppen durch verschiedene Bundesmaßnahmen (Lager, Lehrgänge, Publikationen) und gemeinsame Planungen auf einander abzustimmen und nicht zum Schluss Landesthings, Landeslager zu besuchen bzw. Lehrgänge abzuhalten.
Folgende Hauptpunkte, möchte ich einmal besonders herausstellen:
Alle Landesgruppen haben einen Landesjungenschaftsführer -- mit Ausnahme von Berlin -- die den jeweiligen
Landesführungen angehören.
Die größeren Länder haben Arbeitsbezirke eingeteilt, Bayern besitzt politische Bezirke, alle diese
Bezirke werden von Bezirksjungenschaftsführern geführt.
Sehr zu wünschen übrig lässt der Aufbau der Fähnlein. Nur in wenigen Landesgruppen besteht diese
Untergliederung tatsächlich und dient als Arbeitseinheit. Oft sind die Scharen mehrerer Kreise zu einem
Fähnlein zusammengefasst.
Alle Bundesmaßnahmen sollten, wie schon erwähnt, dem Zweck dienen, eine einheitliche Richtung in den
Ländern zu erarbeiten und durchzusetzen.
Das erste Bundesjungenschaftslager im Sommer 1958 in Gaisthal war ein guter Anfang. Jedoch erfüllte das
Winterlager 1958/1959 auf dem Heiligenhof und das Sommerlager 1959 auf Amrum von der Aufgabenstellung her
nicht ihren Zweck, obwohl sie beide als Lager volle Erfolge waren.
Es stellte sich heraus, dass die Länder nicht den geforderten Personenkreis entsenden konnten, der sowohl
zu einer gemeinsamen Linie einen Beitrag liefern konnte, als auch dafür Gewähr bot, dass diese gemeinsam
erarbeiteten Formen in den Ländern Eingang finden. Alle dazu fähigen Führungskräfte waren durch die Aufbauarbeit
in den Ländern voll eingespannt.
Allein der dreitägige Probenlehrgang für Vogtanwärter auf dem Heiligenhof war aus dieser Sicht ein Erfolg.
Das Bundesthing, diesmal am 17. Juni 1959 auf der Burg Ludwigstein durchgeführt, bekam durch das Datum und
den Ort eine besondere Note.
Neben der Durchführung dieser Bundesmaßnahmen besuchte ich fast alle Landesthings, einige Landeslager und
Lehrgänge.
Im Rahmen des PFEIL hat sich die Jungenschaft bei der Ausgestaltung ihrer Beilage FAHNE + ZELT immer stärker eingesetzt. Die einzelnen Landesgruppen haben für das kommende Jahr jeweils die Ausgestaltung ganzer Nummern übernommen.
Im Frühjahr dieses Jahres brachte die Bundesjungenschaftsführung das Jungenschaftsliederbuch heraus.
Am letzten Bundesthing wurde ein Bundesführungskreis der Jungenschaft gebildet.
Ihm gehören an: der Bundesführer, der Bundesjungenschaftsführer und alle Landesjungenschaftsführer.
Dieser Führungskreis soll in Zukunft den Bundesjungenschaftsführer entlasten und alle Bundesmaßnahmen
vorbereiten.
Einige grundsätzliche Gedanken über die Jungenschaftsarbeit möchte ich hier einmal kurz zusammenfassen, weil sie immer wieder Anlass zur Diskussion geben.
Viel wird immer von der Gefahr gesprochen, die die Jungenschaft durch ihre Organisationsform in sich trägt.
Nicht selten fällt das Wort Staat im Staat.
Dazu sei betont, dass die Jungenschaft nach wie vor eine Alterserziehungsstufe darstellt, also keine in
sich abgeschlossene Form sondern ein Durchgangsstadium.
Alle verantwortlichen Führer schätzen ihre Aufgabe richtig ein und wissen, dass eine Jungenschaft aus der
Gesamtheit des Bundes losgelöst ihre Existenzberechtigung verloren hat und die ihr zugedachte Bedeutung
verliert, wenn der Übergang in die nächste Erziehungsstufe nicht gelingt.
Aus dieser Stellung zum Bund klärt sich auch die landsmannschaftliche Frage, die der Jungenschaft von
Seiten der Landsmannschaften immer wieder Vorwürfe und Angriffe einbringt. Die Jungenschaft soll in unserem
Bund die verbindende Form zwischen den landsmannschaftlichen Aufgliederungen sein. Sie will fern von allen
Aufsplitterungen und Aufgliederungen das gemeinsame aller landsmannschaftlichen Bestrebungen herausschälen.
Es ist auf der anderen Seite klar, dass jeder Junge außerhalb der Jungenschaft eine landsmannschaftliche
Aufgabe zu erfüllen hat. Eine Verpflichtung, die er auf Grund seiner Herkunft übernimmt und deren Bedeutung
bis jetzt in der Jungenschaft wegen der vordringlichen Aufbauarbeit weniger in Erscheinung getreten ist.
Entschieden abzulehnen sind aber alle Aufsplitterungen in landsmannschaftliche Jungenschaften mit eigenem
Gesetz und eigener Organisationsform.
Es ist traurig, dass es in unseren Reihen immer noch Leute gibt, die durch derartige Bestrebungen unseren Bund zu schwächen versuchen.
Der Aufgabenbereich der Jungenschaft darf in Zukunft nicht die politische Betätigung sein, auch die
Heimatpolitik sollte in einem bescheidenen Rahmen gehalten werden.
Verstärkt muss gerade in der Jungenschaft die Gemeinschafts- und die Persönlichkeitserziehung den Vorrang
vor allem haben. Damit das keine leeren Phrasen sind, steht die Haltungsfrage an erster Stelle.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Jungenschaft mit ihren Bundesmaßnahmen zu viel vorgenommen hat, dass die Länder mit ihrem Aufbau noch nicht soweit waren, einen Bund zu bilden.
Aus diesem Grunde legte der Bundesführungskreis der Jungenschaft für das Jahr 1960 fest:
Keine Lager und Lehrgänge auf Bundesebene mit Ausnahme des Bundesthings, in Verbindung damit einen Vogt-
und Meisterlehrgang durchzuführen.
Das Schwergewicht liegt im nächsten Jahr ganz bei den Ländern.
Für das Jahr 1961 ist ein Winterlager aller Landesjungenschaftsführer und deren Vertreter vorgesehen.
Im Sommer wollen wir ein großes Bundeslager für alle Jungenschaftler des Bundes ausschreiben.
Klaus Großschmidt
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