Einleitung

Als nach Flucht und Vertreibung die Erwachsenen begannen sich in ihrer neuen Heimat zu landsmannschaftlichen Gruppen zusammenzuschließen, fühlten sich vor allem Menschen, die durch die bündische Tradition der Jugendbewegung geprägt waren, besonders für die heranwachsenden Heimatvertriebenen verantwortlich.
Sie holten Kinder und Jugendliche zu überschaubare Gruppen zusammen, um ihnen in der für sie neuen Alltagssituation bei der Bewältigung alltäglicher Probleme zu helfen und ihnen eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu bieten. )1

Aus diesen ersten Gruppen entwickelte sich unser Jugendverband, organisatorisch losgelöst von Landsmannschaft und Erwachsenenorganisation mit einer eigenen Struktur.

Wer allerdings das Leben von Jugendlichen gestalten will, übernimmt damit einen verantwortungsvollen Erziehungsauftrag, der nur in einer altersgerechten Gruppenstruktur eingelöst werden kann.

Die verbindlich festgelegte Altersstufengliederung in unserem Jugendbund fasste 6- bis 10-jährige Mädels und Jungen zu Kindergruppen zusammen.
Etwa ab 10 Jahren hatten die Mädchen die Möglichkeit in eine reine Jungmädelgruppe, die Jungen in Jungenschaftsgruppen einzutreten.
Das Sammelbecken für alle Mädchen und Jungen, die der Mädelgruppe bzw. der Jungengruppe entwachsen waren, bildeten die gemeinsamen Jugendkreise, die neben der Erhaltung und Pflege des Kultur- und Geistesgut der Vertreibungsgebiete auch das Einüben politischer Grundwerte als gleichberechtigte Aufgabe pflegten.

Von Anfang an war es ein großes Anliegen unseres Bundes, alle die Menschen, die Führungsaufgaben innerhalb der Gruppenstruktur übernommen hatten, in Lehrgängen und Seminaren auf ihre Aufgabe vorzubereiten.


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