Deutschland und Europa in den 70er Jahren


2. Kongreß Junger Sudetendeutscher in Regensburg

09. - 11. Oktober 1970


Arbeitskreis 06:
Tschechen, Slowaken und Deutsche -- Modelle der Partnerschaft

Arbeitskreisleiter: Walter Pilz
Referent: Oskar Böse
 

  1. Zwischen dem Siedlungsgebiet des deutschen Volkes in den Grenzen von 1937 und dem Siedlungsgebiet des tschechischen Volkes wohnten seit Jahrhunderten in einem überwiegend geschlossenen Gebiet 3 1/2 Millionen Sudetendeutsche.
     
  2. Die Frage einer deutsch-tschechisch-slowakischen Nachbarschaft wird deshalb auch immer die Sudetendeutschen berühren.
     
  3. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die jahrhundertelange Nachbarschaft zwischen den Sudetendeutschen und den Tschechen, durch die Vertreibung unterbrochen.
     
  4. Bereits im Jahre 1950 wurde zwischen freien Tschechen und freien Sudetendeutschen das sog. Wiesbadener Abkommen geschlossen.
    Damit wurde vor der gesamten Welt dokumentiert, daß die Sudetendeutschen eine neue Nachbarschaft mit dem tschechischen Volk begründen wollen.
     
  5. Grundsätze dieser Nachbarschaft sollen sein:
    1. das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Heimat (§ 2 Satzung der SL),
    2. Bekenntnis zur demokratischen Ordnung, d. h. Ablehnung jedes totalitären Systems,
    3. Wiedergutmachung,
    4. Ablehnung jeder Kollektivschuld,
    5. Bekenntnis zu einem Europa gleichberechtigter Völker und Volksgruppen (Partnerschaft - § 2 Satzung der SL).
       
  6. Die Regelung des deutsch-tschechischen Verhältnisses darf nicht unter Ausschluß und auf Kosten der Sudetendeutschen erfolgen.
     
  7. Mit der Lösung der Sudetenfrage soll ein Beitrag zum Frieden geleistet werden.
    Der aus dem 19. Jahrhundert stammende Gegensatz zwischen den Völkern soll durch ein Verhältnis guter Nachbarschaft ersetzt werden.
    Die Lösung wird die beste sein, der beide Völker frei zustimmen können (Punkt 17 der sog. 20 Punkte der Bundesversammlung vom 7. 5. 1961).
     
  8. Ein zentralistischer tschechischer Nationalstaat wird abgelehnt (Tschechoslowakismus - Punkt 18 der sog. 20 Punkte).
     
  9. Eine staatsrechtliche Gemeinschaft mit dem tschechischen und dem slowakischen Volk wird nicht von vornherein ausgeschlossen, sofern sie auf der Grundlage gleichberechtigter freier Partnerschaft, d. h. auf freier Willensäußerung der Beteiligten beruht und diese Völkergemeinschaft der freien Völker Europas garantiert wird (Punkt 19 der sog. 20 Punkte).
     

Bis zu diesen Fernzielen gilt es heute:

  1. die menschliche Begegnung, wo immer sie möglich ist, zu fördern,
     
  2. das Gemeinsame mehr als das Trennende zu betonen (historische und psychologische Belastungen des Verhältnisses müssen bewältigt werden),
     
  3. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR verstärkte wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Kontakte, insbesondere Förderung der Jugendbegegnung (Deutsch-Tschechoslowakisches Jugendwerk),
     
  4. gemeinsam mit den in Freiheit lebenden Tschechen an der Weiterentwicklung des Wiesbadener Abkommens arbeiten. (Modell einer Partnerschaft).
     

Alles, was später einmal Wirklichkeit wird, ist einmal Vision, ist einmal Utopie gewesen.



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