Ausweise und Papiere sind bei der Betrachtung eines Jugendverbandes sicher nicht gerade ein
wichtiges Thema. Trotzdem wollen wir uns hier kurz damit beschäftigen.
Manchem Kameraden wird der Papierkram so oder so noch in Erinnerung sein.
Da sind zum einen die durch den Verband selber verursachten Papiere, wie etwa der Mitgliedsausweis und das Probenheft.
Daneben gab es andere Papiere, die aufgrund vereinsexterner Bedingungen erforderlich waren:
Die bekanntesten davon sind der Jugendherbergsausweis -- für preiswerte Übernachtungen in den
Jugendherbergen -- oder der Jugendleiterausweis -- für ermäßigte Bahnfahrten mit der Gruppe.
Die Bedingungen für einige dieser Bestätigungen und Formulare waren nicht immer einfach zu
durchschauen,
sie unterschieden sich oft von Besatzungszone zu Besatzungszone oder später von Bundesland zu Bundesland
und änderten sich immer wieder.
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Nach örtlichen Anfängen (ab 1946) und ersten überregionalen Treffen (1950) trat die SdJ 1952 der
DJO als Bundesgruppe Sudeten bei.
Es gab keine formale Mitgliedschaft in der SdJ. Der Einzelne war Mitglied der DJO und hatte,
dem entsprechend, einen DJO-Ausweis.
Die Zugehörigkeit zur Bundesgruppe wurde durch den linken Stempelaufdruck auf dem Deckblatt des Ausweises
dokumentiert: Auf älteren Ausweisen mit Stempel der Landsmannschaft (siehe erstes Beispiel), ab Ende der 50er
Jahre als Stempel der Bundesgruppe (zweites Beispiel).
Hier in beiden Fällen: Sudetendeutsche Jugend, Land Bayern .
Im Bewährungsnachweis für Mädchen wurde neben Herkunftsland und aktueller Anschrift alles das
dokumentiert, was für das Erreichen einer bestimmten Stufe erforderlich war, z. B.:
Tätigkeiten in der DJO/SdJ; Teilnahme an Treffen, Fahrten und Lagern; Kenntnisse in Geschichte, Erd-
und Heimatkunde; Wissen über unseren Bund; allerlei praktische Tätigkeiten im Gruppenleben und bei Fahrt
und Lager. Bei den höheren Proben wurde auch viel Wert gelegt auf Führungsaktivitäten und
Einsatzbereitschaft.
Schließlich wurde in diesem Dokument das Bestehen der Proben bescheinigt und damit die Berechtigung zum Tragen der entsprechenden Brosche erteilt, die dann auch möglichst zeitnah durch eine höhere Führerin verliehen wurde.
Im Probenheft wurden dokumentiert: Zugehörigkeit zur Schar, bestandene Proben mit Erfüllung der
Zulassungsbedingungen, Tätigkeiten als Führer, weitere Fahrten und Lehrgänge.
Ebenfalls festgehalten wurde die Zugehörigkeit zur Bundesgruppe. Nämlich auf der Seite
mit dem Foto, zweite Zeile von unten. Im Beispiel: SDJ .
Mit dem persönlichen Jugendherbergsausweis (grün) hatte man als Einzelner Zugang zu den Jugendherbergen
und konnte dort auch preiswert übernachten.
Der Führerausweis (blau) berechtigte dazu, die Herbergen mit Gruppen (ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl)
zu benutzen, dort Tagungen oder Lehrgänge durchzuführen und zu übernachten.
Der Jugendgruppenleiterausweis war ein wichtiges Dokument. Mit ihm bekam man bei Fahrten mit der Gruppe
auf allen Zügen der Deutschen Bundesbahn und auf manchen Buslinien 50% Ermäßigung.
Nach Vorlage dieses Ausweises stellte die DB für jede Fahrt einen Beförderungsschein aus.
Zusätzlich bekam noch jeder Mitreisende eine Kontrollkarte (Nicht dargestellt, liegt uns nicht vor).
Diese Ausweise wurden von uns viel genutzt und dementsprechend abgenutzt (Siehe drittes Beispiel).
Fahrpreisermäßigung bei der Deutschen Bundesbahn mit Betätigung durch den Veranstalter
(Hier: Heiligenhof) und durch den Bayerischen Jugendring, Zentrale München.
Bei Fahrten eines Einzelnen zu Lehrgängen im Rahmen der Jugend- oder Kinderbetreuung war dieses
Formular interessent. Es brachte eine Ermäßigung der Fahrpreises um 33%.
Zur Führung dieser großen Jugendlager war es nötig, daß jeder Teilnehmer einen Lagerausweis erhielt.
Die Lager fanden meist als Zeltlager statt und hatten teilweise über 3000 Teilnehmer.
Bei so großen Lagern, wie bei denen anläßlich der Sudetendeutschen Tage, müssen
organisatorische Maßnahmen vorgesehen werden, um die Sicherheit der schutzbefohlenen Mädchen und Jungen
zu gewährleisten und für Ordnung zu sorgen. Neugierige und sonstige Unbefugte müssen vom Lager fern
gehalten werden.
Andererseits sollen alle, die ein nachvollziehbares Interesse an einem Besuch haben,
Zutritt erhalten -- Eltern, Begleitpersonen, an der Jugendarbeit interessierte Landsleute, . . .
An diesen Personenkreis wurden registrierte Besucherausweise ausgegeben.
Unsere Lagerwache war angewiesen, niemanden ohne Zeltlagerausweis oder Besucherausweis das Lager betreten zu lassen. Besucher mußten zudem abends das Lager zu einem festgelegten Zeitpunkt verlassen.
Ältere Angehörige der Sudetendeutschen Jugend waren im allgemeinen auch Mitglieder der Sudetendeutschen
Landsmannschaft und hatten demzufolge einen entsprechenden Ausweis.
Diese Ausweise unterschieden sich teilweise von Bundesland zu Bundesland und wurden auch über die
Jahre mal geändert. Wir zeigen im Folgenden vier Beispiele.
Richtiger ausgedrückt: Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge.
Mit diesem Ausweis wurde dem Inhaber die Eigenschaft Vertriebener oder Flüchtling bestätigt. Er
vereinfachte der Verwaltung die Übersicht und war auch Voraussetzung für manche Förderung.
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