In der Nacht zum 24. Mai 1959 brachte die Ortsgruppe Würzburg der DJO an der Mauer der Würzburger Festung mit Kalkfarbe den
Schriftzug Oder-Neiße-Grenze? Nie! an.
Sie handelte sich dadurch eine Strafanzeige seitens der Stadtverwaltung ein und wurde schließlich zu einer Zahlung von 20 DM an
die Kriegsgräberfürsorge verurteilt.
Die örtliche Zeitung Mainpost begleitete den Vorfall mit einigen Artikeln.
In den folgenden Bildern kann der Ablauf -- Foto von der Aktion, Resonanz in der örtlichen Presse, Antwort der DJO, Zahlungsaufforderung und Abschluß des Verfahrens -- nachvollzogen werden.
Zu bemerken ist, dass der auf den Original-Dias von der Würzburger Festung vorhandene, aber nur schwer erkennbare Schriftzug aus Gründen der Lesbarkeit digital bearbeitet wurde.
Noch einmal der Tatort; aus einer etwas anderen Perspektive:
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Die "Mainpost" berichtete am 25.05. und noch einmal Ende des Monats in zwei knappen Meldungen:
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Die Führung der DJO-Kreisgruppe Würzburg schickte umgehend eine "Erklärung" an die "Mainpost"
mit der Bitte diese zu veröffentlichen.
Hier zunächst eine Abschrift des schlecht lesbaren Originals:
Deutsche Jugend des Ostens | Würzburg, den 5.6.1959 |
Kreisgruppe Würzburg | |
(Name) | |
Durchschläge an: | DJO Bundesführung
DJO Landesführung DJO Bezirksführung DJO Bez.jungenschaftsführg DJO Kreisführung Würzburg |
An die
Main Post
Redaktion
Würzburg
Sehr geehrte Herren!
In Erwiderung der Berichte in der Ausgabe Ihrer Zeitung von Montag, den 25.5.59 (Politik mit dem Farbpinsel) und vom Mittwoch,
den 27.5.59 (Die Anstreicher ermittelt) bitten wir um Veröffentlichung nachstehender Erklärung im Lokalteil Ihres Blattes:
Auf Grund der Artikel Politik mit dem Farbpinsel und Die Anstreicher ermittelt sieht sich die DJO Würzburg im Namen
des gesamten Bundes veranlaßt, folgende Erklärung abzugeben:
Es war nie die Absicht von uns, mit dem Pinsel im Farbtopf der Politik zu rühren, wie dies der Verfasser des Artikels in völliger Verkennung des Ziels und der Motive unserer Aufschriften Oder-Neiße-Grenze? Nie! und Kein Verrat am Deutschen Osten glaubte. Uns geht es lediglich darum, all jene, denen die Sache des Deutschen Ostens ein Anliegen ist und die gemeinsam mit uns für den Deutschen Osten vor aller Welt eintreten wollen, aufs Neue in ihren Bestrebungen zu unterstützen. Die Abseitsstehenden aber wollen wir auf das ungelöste Problem der deutschen Ostgebiete aufmerksam machen, an dessen Lösung das ganze deutsche Volk mitarbeiten muß, um zu einem endgültigen und befriedigenden Ergebnis zu kommen. Wir fordern Sie auf, mit uns in diesem Sinne zu wirken.
Das heißt aber auch, allen Verzichtserklärungen -- siehe z.B. Herr Carlo Schmidt und Soz. Studentenbund -- auf das energischte entgegenzutreten. Wer könnte wohl annehmen, das 12 Mill. Menschen ihr angestammtes Recht auf Heimat, Selbstbestimmung und Besitz aufgeben? Die Parolen sollen Weckruf sein, sie sollen alle aus ihrer politischen Trägheit wachrütteln, daß uns nicht eines Tages die Politiker ein Ergebnis vorlegen, das der größte Teil des deutschen Volkes nicht anerkennen kann. Diese Aufmerksamkeit und Mahnung gilt besonders in der Zeit der Genfer Konferenz.
Wir haben uns zur Aufgabe gestellt, den Deutschen Osten als die große Unruhe über die Bequemlichkeit unseres Daseins zu setzen, daß sie das politische Gewissen unserer Mitbürger zum Mitschwingen bringt.
In dem Wunsche, auch die auch die größtmögliche Wirkung zu erreichen, brachten wir u.a. auch eine Anschrift an die Mauer der Festung an. Wir sind heute über die Wahl des Ortes selbst nicht sehr glücklich und hoffen, daß all jene, die uns deshalb grollen, uns weiterhin etwas Verständnis entgegenbringen, wenn sie unseren guten Willen und die Beweggründe erkennen können.
DJO Würzburg
In der Hoffnung, daß Sie unserem Wunsche entsprechen, zeichnen wir
mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE JUGEND DES OSTENS
Kreisgruppe Würzburg
(Unterschrift)
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Nun ein Blick auf das Original dieses Briefes:
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Die "Mainpost" veröffentlichte darauf hin am 11.06.1959 folgenden Beitrag:
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Das Jugendgericht erkannte auf Sachbeschädigung . Mit Zahlung einer Geldbusse war das Verfahren abgeschlossen.
Es folgen die diesbezüglichen Dokumente.
Die Zahlungserinnerung:
Abschluß des Verfahrens:
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