Sudetendeutsche Landsmannschaft

Gestaltung der Volksgruppe außerhalb der Heimat

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft wurde Ende 1949 gegründet aus der Idee heraus, allen Sudetendeutschen eine gemeinsame Vertretung zu schaffen. Sie betrachtet sich als die Gestaltung der sudetendeutschen Volksgruppe außerhalb der Heimat.

Die Landsmannschaft ist für viele Heimatlose ein Stück Heimat geworden, indem sie sich bei den alljährlich durchgeführten Treffen mit lieb gewonnenen und vertrauten Menschen aus der alten Heimat treffen konnten. Auch die örtlichen heimatlichen Zusammenschlüsse halfen, das Elend in der Fremde zu überwinden.

Aus den bereits bestehenden Landesverbänden in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen-Bremen und Schleswig-Holstein-Hamburg ging am 24. und 25. Januar 1950 in Detmold der Bundesverband der Sudetendeutschen Landsmannschaft hervor.
Dr. Lodgman von Auen wurde der erste Sprecher für ganz Westdeutschland und zum Vorsitzenden des provisorischen Vorstandes gewählt.

Schon am 27.11.1949 hatten sich 17 Vertreter aller Sudetendeutschen Gesinnungsgemeinschaften und Vereinigungen in Eichstätt getroffen. Sie legten dort in der ersten bedeutenden politischen Aussage, der so genannten Eichstätter Adventsdeklaration die Grundelemente sudetendeutschen Selbstverständnisses dar:

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft blieb bis heute diesen Zielen verpflichtet. Sie finden im Wiesbadener Abkommen und der Charta der deutschen Heimatvertriebenen ihren Niederschlag.
Darüber hinaus gilt es die politischen, kulturellen und sozialen Ziele und den Rechtsanspruch auf die Heimat und das Selbstbestimmungsrecht aufrecht zu erhalten.

Zug um Zug mit der materiellen Sicherung ihrer Existenz riefen die Sudetendeutschen neue Ersatz- und Hilfsorganisationen, Einrichtungen für die Bewahrung und Fortführung ihres geistig-kulturellen Erbes sowie zur Vertretung der wirtschaftlichen, sozialen und heimatpolitischen Interessen der Volksgruppe ins Leben.


Selbstverständnis, Organisation und Zweck

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft ist die Volksgruppenvertretung aller Sudetendeutschen, ungeachtet ihrer konfessionellen, weltanschaulichen und parteipolitischen Einstellung, und versteht sich als die Gestaltung der Volksgruppe außerhalb der angestammten Heimat in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien. Sie wird als solche auch allgemein anerkannt.
Das zeigen unter anderem die Gespräche der Volksgruppenführung mit den großen deutschen Parteien und deren Erklärungen zur Sudetenfrage sowie der Text mit dem die Bayerische Staatsregierung die 1954 übernommene Schirmherrschaft über die sudetendeutsche Volksgruppe 1962 verbrieft hat.
Dies manifestierte sich vor aller Welt, als die Führung der Sudetendeutschen Landsmannschaft den Vereinten Nationen 1975 ihre Petition übergab, in der sie die Rechte der Sudetendeutschen geltend machte.

Das oberste Organ der Sudetendeutschen Landsmannschaft ist die Bundesversammlung (das demokratisch gewählte Parlament der Volksgruppe in der Vertreibung), deren Mitglieder in geheimer Wahl für vier Jahre gewählt werden.
Die Bundesversammlung wählt den Sprecher der sudetendeutschen Volksgruppe, den Bundesvorsitzenden und den Bundesvorstand.

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft ist in zwei Ebenen organisiert:

In beide Organisationen ist auch die organisatorisch selbständige Sudetendeutsche Jugend eingebunden.

Der Bundesverband der Sudetendeutschen Landsmannschaft gliedert sich entsprechend der Ländereinteilung der Bundesrepublik Deutschland in Landesgruppen, in Kreisgruppen und Ortsgruppen (Gebietsgliederung) sowie in Heimatlandschaften und Heimatkreise (Heimatgliederung).


Aus der Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft

      § 3 Zweck

(1) Die Sudetendeutsche Landsmannschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abgabenordnung.
Diese Zwecke sind (u. a.):

  1. an einer gerechten Völkerordnung Europas mitzuwirken;
  2. den Rechtsanspruch auf die Heimat, deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe durchzusetzen;
  3. den Anspruch der Volksgruppe und der einzelnen Landsleute auf Rückerstattung des geraubten Vermögens und die sich daraus ergebenden Entschädigungsansprüche zu vertreten;
  4. die Landsleute wirtschaftlich und sozial zu betreuen;
  5. die Belange der Volksgruppe in den Aufnahmegebieten zu wahren;
  6. die Überlieferung (Sitten, Brauchtum, Mundart, Kulturgut usw.) der Heimat zu erhalten, der Jugend weiterzugeben und das kulturelle Leben der Volksgruppe zu fördern.


Schirmherrschaft des Freistaates Bayern

Im Jahre 1954 übernahm der Freistaat Bayern die Schirmherrschaft über die sudetendeutsche Volksgruppe und erklärte sie neben Baiern, Franken und Schwaben zum 4. Stamm Bayerns.

Verkündet am 6. Juni 1954 durch den Ministerpräsidenten Dr. Hans Ehard vor den Teilnehmern des Sudetendeutschen Tages in München.


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